Mieteinnahmen werden nicht versteuert, was ist nach dem Tod des Vermieters- Erfährt das Finanzamt davon?

4 Antworten

Ein Erbe wird Rechtsnachfolger des Erblassers; das gilt auch für Steuerschulden.

Wenn nun der Gewinn (Einnahmen ./. Werbungskosten) aus der Vermietung zu Lebzeiten nicht versteuert wurde, dann wurde eine Steuerhinterziehung begangen; strafrechtlich kann der Erbe dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden; er muß aber die Steuern nachzahlen.

Aber - es wird auch für den Erben strafrechtlich gefährlich:

Wenn der Erbe von den unversteuerten Einkünften erfährt, sollte er diese UNBEDINGT und UNVERZÜGLICH nach Kenntnisnahme von sich aus beim Finanzamt melden - ansonsten begeht er nun seinerseits Steuerhinterziehung, da er die Abgabepflicht der Steuererklärungen miterbt (und zwar bis zur Festsetzungsverjährung - das sind mind. 4 Jahre); auch falsche Steuererklärungen müssten durch den Erben berichtigt werden.

Es müssen die Steuern sowie alle Kosten, die das Finanzamt aufgrund der Steuerhinterziehung festsetzt, bezahlt werden.

Das Verheimlichen ist insofern kritisch, als das bei einem Todesfall die Möglichkeit einer Kenntnisnahme des Finanzamtes von den nicht versteuerten Mieteinkünften durchaus ansteigt - ggf. sind weitere Personen/Institutionen/Gerichte etc. in die ganze Angelegenheit eingebunden und man hat oft keinen Einfluß oder keine Übersicht, wer, was an wen meldet.

Auch kann es bei enttäuschten/neidischen Angehörigen, Bekannten oder Nachbarn dazu führen, daß eine anonyme Anzeige erstattet wird; auch Miterben sind eine potentielle Gefahr.

Nur wenn der Erbe, vor Kenntnisnahme des Finanzamt alles offen legt, geht er straffrei aus.

Es sollte allerdings unbedingt einen Steuerberater hinzugezogen werden, da bei der Offenlegung der Einkünfte Fehler gemacht werden könnten, die den Erben dann doch noch zum Straftäter machen können.

Ggf. waren aber die Einkünfte + Rente überhaupt nicht so hoch, daß sie zu einer Besteuerung führen, oder es entstanden Verluste - das wird der Steuerberater dann prüfen.

DerSchopenhauer  23.12.2015, 16:23

Deine Schilderung verstehe ich so, daß die Mutter noch lebt; es sei daher dringend anzuraten, eine Selbstanzeige zu erstatten bzw. die Steuererklärungen für die zurückliegenden Jahre nachträglich abzugeben.

Die Mutter sollte daher umgehend einen Steuerberater aufsuchen, um das Vorgehen abzuklären - auf jeden Fall ist davon abzuraten, eine Selbstanzeige in Eigenregie zu machen - das kann fatale Folgen haben; 1 € nicht deklariert und schon ist die Straffreiheit weg...

Selbst wenn es unter dem Strich, wie ich oben schoin erwähnt habe, ggf. keine Steuern zu zahlen wären, bleibt immer noch die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung.

Die Steuererklärung ist eine Bringschuld, d.h. der Steuerpflichtige muß den Finanzamt die Mieteinnahmen in einer Steuererklärung offenlegen. Tut er das nicht und "spart" sich dadurch die Steuer, begeht er eine strafbare Steuerhinterziehung.

Die Steuerschuld wird vererbt, die Strafarkeit natürlich nicht. Insoweit wäre die Steuer sofern noch nicht verjährt nachzuzahlen.

Das das Finanzamt beim Tod davon erfährt ist nicht so unwahrscheinlich, da der Erbfall den Finanzamt gemeldet wird.

Das kann gut sein. Das wird vermutlich bei der Prüfung des Erbanspruches auffliegen wenn die Einnahmen nirgendwo vermerkt sind.

das finazamt erfährt alles.

und darf auch das einkommen schätzen, dann muss der steuerzahler das gegenteil beweisen ?

soviel ich weis.