Bußgeldverfahren: Kann Halter den Fahrer trotz Foto schützen?

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Nein, sie hat nix zu befürchten. Es gibt zwar die Straftat "Strafvereitelung" Die bezieht sich aber NUR auf Straftaten, nicht auf Ordnungswidrigkeiten. Hier ist es aber nicht strafbar.

http://dejure.org/gesetze/StGB/258.html

Eigentlich müsste das gehen, wenn sie dazu bereit ist. Denen ist doch egal von wem die ihr Geld bekommen. Aber ich stecke gerade in einer ähnlichen Situation. 30er Zone mit 55 geblitzt und noch in der Probezeit. Das Auto läuft auf meinen Mann und ich werde auch versuchen, dass er die Schuld auf sich nimmt, wenn sie mir meinen Führerschein wegnehmen wollen. Denn so weit ich weiß kostet es entweder 35 euro und keinen punkt oder 100 euro und 3 punkte... aber wann genau die schlimmere variante eintritt weiß ich nicht...

JotEs  08.10.2011, 08:00

Denen ist doch egal von wem die ihr Geld bekommen.

Das ist nur richtig, sofern es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt (Verwarnungsgeld bis 35 Euro).

Ab einem Bußgeld von 40 Euro ist eine Ordnungswidrigkeit nicht mehr geringfügig. Der Betroffene erhält neben dem Bußgeldbescheid auch Punkte in Flensburg und es sind ggf. auch Probezeitmaßnahmen zu ergreifen. Da wird dann schon SEHR GENAU hingesehen um den tatsächlichen Täter zu ermitteln, denn der soll zur Rechenschaft gezogen werden (Punkte, Probezeitmaßnahmen). Dabei geht es eben nicht nur um das Geld.

Anmerkung: Die "schlimmere Variante" tritt ein, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit vorwerfbar (also nach Abzug der Toleranz) um 21 km/h oder mehr überschritten wurde. Dann nämlich handelt es sich nicht mehr um eine nur geringfügige Ordnungswidrigkeit und es kommt daher zu einem Bußgeldbescheid und zu Punkten sowie ggf. zu Probezeitmaßnahmen. Wenn DU geblitzt wurdest und auf dem Foto als Frau zu erkennen bist, dann könnt ihr den Versuch, deinen Mann als Täter auszugeben, getrost vergessen. Das wird nicht funktionieren.

Das wollte meine Mutter auch mal machen, nachdem ich geblitzt wurde.

Auf dem Anhörungsbogen gab sie dann an, sie sei gefahren. Damit waren die Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle nicht einverstanden, denn auf dem Foto war ja ein Mann abgebildet (so wie bei dir)!

Also musste meine Mutter angeben, wer in ihrem Umfeld Zugriff zu dem Auto hat und ich und mein Dad mussten dann auf das nächste Polizeirevier und da kam's natürlich raus, dass ich gefahren war und auf dem Foto zu sehen war.

Vielleicht hätte meine Mutter eher angeben müssen, sie wisse nicht mehr, wer zu der Zeit mit dem Fahrzeug gefahren sei - so bekam ich halt den Bescheid zugesandt!

Wenn deine Mum erklärt, sie wisse nicht mehr, wer da gefahren ist, dann kann's schon sein, dass sie den Bescheid bekommt.

Zumindest wäre es einen Versuch wert!!

JotEs  08.10.2011, 07:49

Wenn deine Mum erklärt, sie wisse nicht mehr, wer da gefahren ist, dann kann's schon sein, dass sie den Bescheid bekommt.

Bis hierhin war dein Beitrag gut. Diese Aussage hingegen ist falsch. Denn ein Bußgeldbescheid darf nur gegen denjenigen erlassen werden, der nach gewissenhaft durchgeführten Untersuchungen als Täter ermittelt wird. Kann niemand mit hinreichender Gewissheit als Täter ermittelt werden, dann kann dem Halter die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden, nicht jedoch das Bußgeld / die Punkte.

Der Erlass eines Bußgeldbescheides lediglich aufgrund der bloßen Vermutung, der Halter sei auch der Täter, ist unzulässig.

Vielen Dank für Eure Antworten :)

Ich hätte gern mehrere Antworten ausgezeichnet, habe mich nun für diesen Beitrag entschieden, weil hier (wenn auch sehr kurz) konkret auf meine tatsächliche Fragesetllung eingegangen wurde.

Wie auch immer: Schön, dass Ihr Euch die Zeit genommen habt :)

LG link

Anhand des Fotos kann Deine Mutter klar beweisen, dass sie nicht gefahren ist. Sie ist nicht verpflichtet, den wirklichen Fahrer zu benennen; den zu ermitteln wäre Aufgabe der Polizei. Da der Aufwand zu groß ist, wird das Verfahren eingestellt. Wichtig : Nicht zahlen, sondern in Widerspruch gehen. Kleiner Tipp am Rande : Haltet Euch einfach weitestgehend an die StVO ! Ich hoffe, ich konnte helfen, Samoht.