Bußgeld wegen ungültigem Ausweis?

11 Antworten

Ja, bis zu 5000€. Also beantrage sofort einen neuen, inkl. natürlich vorläufigem und gib das dann an, um das Bußgeld niedrig zu halten.

Die Hoehe des Ordnungsgeldes wird von der zustaendigen Kommune festgelegt und ist von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich. Mehr als 100 Euro duerften aber unwahrscheinlich sein, eher so  20 bis 50.

Solltest du aber einen gueltigen Reisepass haben, spielt ein abgelaufener Personalausweis keine Rolle (den braucht man dann gar nicht zu besitzen).

Falls du überhaupt ein Bußgeld bekommen solltest, dann ist es bestimmt weniger als 5000€! 5000€ ist ja nur der maximale Betrag. Einige müssen vielleicht nur 20 oder 30€ zahlen.

Besser wäre, wenn du das abklärst und den Absender des Briefs mal kontaktierst.

Das werden bis zu 5000 Euro.

SO wie es im Brief drinne steht.

WIE bitte schön kann man diese Hinweis - Schreiben mit Wahlbenachrichtigungen verwechseln? Es ist immer sinnvoll, seine Post zu LESEN, anstatt sie weg zu werfen!

Und auch hier sollest du dich zuerst mal äußern und einen neuen Perso beantragen, bevor du dir über ein eventuelles Bußgeld Gedanken machst.

Das du möglicherweise sogar vermeiden kannst, wenn du aktiv wirst.

Als einfach mal machen, was in Brief steht, und sich äußern und Perso beantragen.

Das mit den 5000 Euro ist kein Witz....

Für Deutsche besteht nach § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Wer gegen diese Pflicht verstößt, also weder einen gültigen Personalausweis noch einen gültigen Reisepass (als Alternative gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 PAuswG) besitzt, handelt ordnungswidrig und kann nach § 32Personalausweisgesetz mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro belegt werden.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht#Deutschland

Maikiboy29  14.09.2017, 10:50

Das Gesetz gibt es zwar, wird aber in der Regel nicht angewendet. Und man bezahlt schon gar keine 5000 Euro nur weil der Perso ein paar Monate abgelaufen ist. 

DerCaveman  14.09.2017, 12:35

Das mit den "bis 5.000 Euro" findet sich zwar an vielen Stellen im Internet, im Personalausweisgesetz § 32 finde ich aber nichts von 5.000 Euro sondern nur 300.000, 30.000 und 3.000 Euro.