Bußgeld 0,05 € zu wenig bezahlt, habe jetzt neuen Kostenbescheid über 18,50 € erhalten

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Bei dem was du "Bußgeld" nennst, handelte es sich offenbar nicht um ein Bußgeld, sondern um eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld. Eine solche wird nur wirksam, wenn der Betroffene mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche bezahlt (§ 56 Abs. 2 Satz 1 OWiG).

Einverstanden magst du vielleicht gewesen sein, aber das Verwarnungsgeld hast du nicht bezahlt. Du hast 4,95 € bezahlt - das war aber nicht das vorgeschlagene Verwarnungsgeld, sondern höchstens ein Teil davon. Im Gesetz steht aber nichts davon, dass eine Verwarnung auch wirksam würde, wenn das Verwarnungsgeld nur zum Teil bezahlt wird. Folglich konnte die Ordnungswidrigkeit in deinem Fall eben nicht durch das Verwarnungsgeld abgeschlossen werden.

Die rechtliche Konsequenz ist, dass dann eben nicht die vereinfachte Erledigung mittels Verwarnungsgeld erfolgt, sondern die reguläre Erledigung in einem Bußgeldverfahren (§ 65 OWiG). Und das scheint nun durch einen Bußgeldbescheid (der natürlich auch Kosten mit sich bringt, die sich mit dem Bußgeld in deinem Fall wohl auf 18,50 EUR summieren), abgeschlossen zu sein.

Wenn es dich tröstet: Du schuldest der Behörde jetzt nur noch 13,55 EUR.

Calletto 
Fragesteller
 21.01.2013, 23:19

Danke für die hilfreiche Antwort. Dumm gelaufen. Tja, ich war mir nicht über die Auswirkungen bewusst. Ich werde die 13,55 € überweisen.

Es war kein Bußgeld sondern ein Verwarnungsgeld wegen eines Park- oder Haltverstoßes.

Und ja, es ist zulässig, weil das Verfahren auf Kosten des Halters eingestellt werden kann, wenn der Fahrer im Tatzeitpunkt nicht ermittelt werden konnte.

Die 4,95 wären natürlich anzurechnen.

Calletto 
Fragesteller
 21.01.2013, 22:51

Das ist richtig, jedoch die Höhe des neuen Bescheides ist 18,50 €. Es gibt als kein Möglichkeit da "rauszukommen"? Sollte ich den Betrag von 18,50 € also überweisen?

jurafragen  21.01.2013, 22:59
@Calletto

Das ist richtig

Dann wäre es sicher einfacher gewesen, den Sachverhalt gleich richtig zu schildern.

Es gibt als kein Möglichkeit da "rauszukommen"?

Unwahrscheinlich. Das Verfahren ist ja eingestellt worden, da der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden konnte. Auch ist die Möglichkeit nicht genutzt worden, die Sache durch Zahlung eines Verwarnungsgelds zu erledigen nicht genutzt worden.

Scaver  21.01.2013, 23:04
@jurafragen

Da wurde nirgendwo etwas eingestellt, wie kommst Du darauf?

Eingestellt heißt, dass man nicht mehr zahlen muss... da er das Verwarngeld nicht angenommen hat (zu wenig zahlen gilt wie gar nicht zahlen), wird es nun teurer.

Eingestellt heißt, dass man gar nichts mehr zahlen muss!

jurafragen  21.01.2013, 23:12
@Scaver

Da wurde nirgendwo etwas eingestellt, wie kommst Du darauf?

Guck in den Kostenbescheid. Voraussetzung für einen solchen Kostenbescheid in einem Owi-Verfahren st die Einstellung des Verfahrens.

Eingestellt heißt, dass man nicht mehr zahlen muss

Dann guck einfach mal ins Gesetz, hier § 25a StVG.

Eingestellt heißt, dass man gar nichts mehr zahlen muss. Das hat aber mit den Kosten des Verfahrens erstmal nichts zu tun.

Eingestellt heißt, dass er kein Bußgeld zahlen muss.

Calletto 
Fragesteller
 21.01.2013, 23:26
@jurafragen

Zur Erklärung: "Das Bußgeldverfahren ist eingestellt worden. Ihnen werden als Halter/Beauftragtem die Kosten des Verfahrens auferlegt § 25a StVG...." Es handelt sich hier um einen Dienstwagen. Der Schriftverkehr geht also über meinen Arbeitgeber. Vielen Dank für Eure Hilfe. Ich bezahle 13,55 € - rufe beim LK aber erstmal an.

fs112  21.01.2013, 23:33
@Scaver

Eingestellt heißt, dass man gar nichts mehr zahlen muss!

@scaver: lass es bitte gut sein, du verzapfst durchweg Unsinn.

Ich würde den fehlenden Betrag überweisen biste auf der sicheren seite den neuen bescheid würde ich nicht bezahlen am besten erstmal abwarten

jurafragen  22.01.2013, 00:53

Schön, der Kostenbescheid wird dann rechtskräftig und vollziehbar.

Ein schlechter Tipp.

Bei der Überprüfung wurde eben festgestellt, dass Du zu wenig bezahlt hast ..

Bist Du davon ausgegangen, dass es die Behörde dann einfach auf sich beruhen lässt???

Die wg. Deinem Blödsinn entstandenen Verwaltugnskosten (die eigentlich noch höher sind) müssen ja jetzt irgendwie ersetzt werden (Überprüfung des Geldeingangs, Zuordnung zum jeweiligen Vorgang, neuen Bescheid erstellen, rausschicken mit Papier, Druckkosten, Umschlag, Porto usw. .. ein ziemlicher Aufwand und damit verbundene Kosten)

Zu Deinen Fragen:

Was nun?

Bezahlen .. und zwar 18,50€ .. nicht 18,45€!

Ist das rechtens?

Ja. Aber wenn Du daran Zweifel hast, kannst Du gg. den Bescheid natürlich auch Einspruch einlegen ... dann kommen noch die Gerichtskosten obendrauf ...

Calletto 
Fragesteller
 22.01.2013, 23:07

Dein Kommentar ist absoluter Unsinn und nicht hilfreich!!!!!! Eine Abwägung Kosten - Nutzen wäre hier sicher intelligenter gewesen.
Sie sollten sich mit wichtigeren Dingen beschäftigen als 5 Cent einzutreiben. Zur Erklärung, ich habe nur meine Parkscheibe vergessen reinzulegen. Dieser Apparat braucht nur seine Daseinsberechtigung.

PepsiMaster  22.01.2013, 23:43
@Calletto

Eine Abwägung Kosten - Nutzen wäre hier sicher intelligenter gewesen.

Intelligent wäre es gewesen, den vollen Betrag zu überweisen .. die Geldbuße beträgt 5,-€ .. nicht 4,95€.

Sie sollten sich mit wichtigeren Dingen beschäftigen als 5 Cent einzutreiben.

Das würden sie gerne .. aber wg. solcher Witzbolde wie Dir, kommen sie nicht dazu.

ich habe nur meine Parkscheibe vergessen reinzulegen

Ja .. nicht schlimm, aber trotzdem eine Ordnungswidrigkeit. Die Regelungen der StVO haben ja einen bestimmten Zweck .. und wenn man bei einem Verstoß erwischt wird, hat man eben Pech gehabt und bezahlt die paar Euro .. fertig.

Das ist ja eine tolle Bank, wo Du aus 5 Cent in kürzester Zeit 18,50€ Verzinsung erhältst. Wie heißt diese Landkreis-Bank?

Du hast mit 5 Cent zu hoch gepokert und der Deutsche Amtsschimmel hat aber kräftig zurückgewiehert. Wegen der Verhältnismäßigkeit würde ich die geforderte Summe zahlen.