Könnte man bei Auszug eine Wohnung an Geschwister abgeben?

7 Antworten

Wenn es zum Mieterwechsel kommt hat der Vermieter das Recht neu zu entscheiden wer danach einziehen darf. Somit kann es sein, daß er Dich akzeptiert oder einen ganz anderen.

Ob es möglich ist jetzt schon mit ein zu ziehen, bevor Deine Schwester aus zieht und Dich mit in den Mietvertrag zu nehmen, damit Du Dir sicher sein kannst der Haupt- Nachfolgemieter dann zu werden, kann ich Dir leider nicht sagen.

Woher ich das weiß:Recherche
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Fragesteller
 08.06.2020, 12:10

Vielen Dank für die Antwort! Das ist leider das Problem, die SAGA lässt sich sehr ungerne "reinreden" wer der Nachmieter ist. Da hat man eigentlich keine Chance.

Als erstes wüde ich die zuständige Stelle bei der SAGA GWG fragen, ob Deine Schwester an Dich untervermieten darf. Wenn das erlaubt wird, dann solltet Ihr einen Untermietvertrag machen und diesen einige Zeit laufen lassen.

Wenn alles passt und durch diese Konstellation kein Ärger für die Verwaltung entsteht, kann man irgendwann fragen, ob nicht der Mietvertrag ganz auf Dich übertragen werden kann. Falls Du die gleichen Sicherheiten bieten kannst, wie Deine Schwester, warum sollten sie was dagegen haben. Vorteil: Sie kennen Dich dann bereits als hoffentlich zuverlässige Bewohnerin und das ist allemal besser, als jemand ganz neues rein zu nehmen.

Allerdings kann diese Änderung auch bedeuten, dass die Miete in dem Moment deutlich ansteigt. Aber auch das kann man abklären.

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Fragesteller
 08.06.2020, 12:11

Vielen Dank für die Antwort! Mit einer eventuellen Kostenerhöhung muss man definitiv rechnen, da man als Langzeitmieter deutlich unter dem normalen Mietpreis liegt.

bwhoch2  08.06.2020, 13:18
@Frageezeichen

Solange also Untervermietung erlaubt wird, macht es genau so und erst, wenn Deine Schwester gar nichts mehr mit der Wohnung zu tun haben will, kommt der nächste Schritt.

Vermieter lassen sich ungern bei der Mieterwahl reinreden. Da dürfte die SAGA GWG aus folgenden Gründen keine Ausnahme bilden:

  • Es gibt meist lange Wartelisten preisgünstigen Wohnraums bei GWG
  • Nachvermietung an Familienangehörige oder Bekannte erweckt deren Hoffnung, zu alten Bedingungen anzumieten und hindert den VM an Regelungen zu Kündigungsverzicht, Kleinreparaturklausel, Schönheitsreparatur oder Mietanpassung
  • Vorschaltung eines Untermietverhältnisses dürfte als Täuschung bewertet werden

Ich würde mich da ganz offiziell mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Selbstauskunft, Gehaltsnachweise, Schufa, Empfehlungsschreiben) initiativ für irgend eine kleine Wohnung bei der SAGA bewerben und dann unmittelbar vor dem Auszug der Schwester für diese Wohnung.

Ihr könntet einfach fragen, ob es ihm Recht ist, wenn sie einen Nachmieter besorgt. Wär die einfachste Lösung. Bei einem Untermietvertrag bliebe Deine Schwester immer Hauptmieter und Anprechpartner, was nicht unbedingt sinnvoll ist und sie müsste eh erst den Vermieter fragen. Bei einer 1-Zimmer-Wohnung kaum machbar.

Es wäre wohl sinnvoll mit dem Vermieter zu sprechen, so dass du direkt als Nachmieter angesetzt werden kannst. Deine Schwester kann natürlich auch an die untervermieten, bräuchte dafür aber auch die Zustimmung des Vermieters.