Mietvertrag kündigen, wenn noch nicht eingezogen?

7 Antworten

Kündigungsfrist, wie bereits geschrieben, 3 Monate. Daran müsste sich auch ein Vermieter halten. Strom inbegriffen? Schau noch einmal genau im Mietvertrag nach.

Du kannst den Vertrag noch bis zum 3.6.2017 zum 31.8.2017 kündigen.

Vorausgesetzt er ist unbefristet und ohne Kündigungsverzicht.

Von dem Vertrag zurücktreten bzw. ihn widerrufen kannst Du nicht.

Beim Einzug, also 1.6. (Übermorgen), werden noch die Zähler abgelesen,
aber ich frage mich warum, denn es handelt sich um eine Pauschal-Miete, in welcher Strom, Wasser und Heizung mitinbegriffen sind.

Um nach gewisser Zeit mal zu prüfen ob dein Verbrauch noch der kalkulierten Pauschalmiete entspricht. Sollte er das nicht kann die Miete erhöht werden. Sofern diese Möglichkeit vertraglich vereinbart ist.

.... jeder Vertrag kann vertragsgerecht gekündigt werden. Schaue also in die Urkunde, welche Vereinbarungen es dort gibt.

Und eine Wohnung muß her? Das Studentenwerk kann nicht helfen?

Beim Einzug, also 1.6. (Übermorgen), werden noch die Zähler abgelesen,
aber ich frage mich warum, denn es handelt sich um eine Pauschal-Miete

das bleibt dem Vermieter ja unbenommen.

die Kaution die gebürgt wird, einbehalten wird, sollte irgendwas in der Wohnung nicht mehr stimmen

genau dafür ist eine Kaution auch gedacht.

Könnte ich den Mietvertrag noch innerhalb eines Tages kündigen, wenn ich noch nicht eingezogen bin?

ja, kannst Du - mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten.

In der Wohnung stimmen eben ein paar Sachen nicht (im Einbauschrank fehlt eine Stange, Telefonsteckdose ist locker eingesetzt, Kühlschrank hat einen Riss...), was ich damit gemeint habe, war dass die das mir dann in die Schuhe schieben und die Kaution behalten, obwohl ich nichts kaputt gemacht habe!

@truthordareling

Damit so etwas nicht passiert, macht man bei Einzug ein Übergabeprotokoll. In dieses schreibt man alle Mängel detailliert auf und quittiert sie gegenseitig.

Könnte ich den Mietvertrag noch innerhalb eines Tages kündigen, wenn ich noch nicht eingezogen bin?

Man kann einen Mietvertrag vor Mietbeginn kündigen sofern es keinen wirksamen gegenseitigen Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum gibt, aber man muss die Kündigungsfrist einhalten und Miete zahlen.