Bürgschaft Wohnung - Wie?

3 Antworten

Wenn der Vermieter von sich aus einen Mietbürgen fordert dann ist eine zusätzliche Mietkaution nicht mehr zulässig,da ist dann auch die Frage ob der Vermieter eine Mietkautionsversicherung haben will,oder einen Bürgen wie den Vater.Eine Mietbürgschafft umfasst auch nur bei Forderungen den Höchstbetrag von 3 Kaltmieten für die der Bürge dann haften muss.

https://kautionsfrei.de/mietb%C3%BCrgschaft 

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/buergschaft.html 

Wenn der Vermieter von sich aus einen Mietbürgen fordert dann ist eine zusätzliche Mietkaution nicht mehr zulässig,

Echt? Das glaube ich nicht.

Mieterbund liegt nicht immer richtig!

http://www.mietrecht.org/mietkaution/mietkaution-trotz-buergschaft/

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/freiwillige-buergschaft-neben-mietkaution-zulaessig_258_184034.html

Bring Bargeld mit. 3 Monatsmieten in der Regel. Lass dir den Empfang quittieren

am besten mach beides und hol nur das raus was nötig ist. das man das schon zur besichtigung mitnehmen muss... komisch. vertrag erst genau durchlesen und anmerken das man einen bürgen hat, wenn es echt seriös ist und es eine zusage für die wohnung gibt dann sollte nichts im weg stehen den vertrag zum lesen mitzubekommen oder genügend zeit in der verwaltung gewährt werden. zeugen mitnehmen. wer weis was einem sonst alles angehangen wird oder später bei eventuellen vorschäden zu lasten gelegt wird