Brief von Fairmount erhalten, wie verhalte ich mich am besten?
Hallo,
ich hab mich vor ein paar Monaten beim Erotikportal reifefrauentreff.com angemeldet und wollte eine Premiummitgliedschaft abschließen. Die Sofortüberweisung hat allerdings nicht geklappt, obwohl ich genug Geld auf dem Konto hatte. Anschließend bekam ich eine E-Mail in der steht, dass ich meine Zahlung nicht abgeschlossen habe und dass ich meine Zahldaten angeben soll, bevor meine Mitgliedschaft verfällt. Das habe ich ignoriert und vor kurzem einen Brief von Fairmount erhalten, in dem gefordert wird, dass ich einen Betrag in der Höhe von 89,70 Euro überweise, da sonst eine Anwaltskanzlei kontaktiert wird.
Soll ich das ignorieren? Schließlich habe ich nie Zahlungsdaten angegeben. Ich wollte zwar ein Abo abschließen aber ich habe die Transaktion nicht beendet. Oder übersehe ich da etwas?
Danke für die Antworten!
2 Antworten
Soll ich das ignorieren?
Naja, wenn der Vertrag zustande gekommen ist, musst du ihn erfüllen. Da man aber deine Zahlung nicht entgegengenommen hat kann aber hier ggf. über Annahmeverzug sprechen.
Auch ist dem Anbieter ja kein Schaden entstanden, daher würde ich den Anbieter darauf hinweisen und vom Vertrag zurücktreten.
Vermutlich übersiehst du die AGB.
Wenn da etwas steht wie "hier klicken um kostenpflichtig zu bestellen", dann hast du den Vertrag damit abgeschlossen und nicht erst wenn du gezahlt hast.
Seit wann steht auf irgendwelchen Buttons was von "Summe x zu zahlen"?
Wenn da vorher alles aufgelistet ist oder eben durch einen Verweis auf die AGB geregelt ist, welche man meist dann ja bestätigt, dann reicht das aus.
oder eben durch einen Verweis auf die AGB geregelt ist, welche man meist dann ja bestätigt, dann reicht das aus.
Nein, das reicht absolut nicht aus.
Die Buttons müssen eindeutig beschriftet sein, beispielsweise mit "Jetzt kaufen" oder "Jetzt bestellen". Siehe §312j BGB
Im gleichen Gesetz steht auch, dass wesentliche Informationen (eine der genannten Ziffern ist der Gesamtpreis) unmittelbar auf derselben Seite angeben werden müssen. In klar verständlicher Weise und klar hervorgehoben.
Ein verweis auf die AGB ist einfach nur Unfug und führt dazu, dass der Vertrag nichtig ist.
Was du hier behauptest, hat nichts mit der Realität zu tun, egal wie oft du diese Behauptung wiederholst.
Mehr noch: Der bewusste Versuch, Kosten zu verschleiern durch unlesbare Fließtexte oder durch Verstecken in den AGB kann nach Ansicht des BGH sogar den Straftatbestand des Betruges erfüllen.
Das muss auf dem Anmeldebutton stehen.
Wäre der Kostenhinweis nur in den AGB, wäre er unwirksam.