Mahnbescheid zu spät oder doch nicht?
Hallo Liebe Leute,
mal kurz und knapp: mir wurde filesharing angeklagt. Ich habe nie vorher irgendwelche sache gedownloadet oder sontiges und plötzlich habe ich dieses Schreiben einer Anwaltskanzlei erhalten wor drin steht: das ich am 25.06.2015 etwas runtergalden haben soll was urheberechtlich versichert war. ich habe diese schreiben meinen Anwälten übergeben worauf sie schnell ein gegenschreiben eingereicht haben. Seit dem kam nichts mehr. Aber jetzt kam ein Brief am 07.01.2019 (Poststempel also datum alles drauf) vom Amtgericht das ein Mahnbescheid gegenmich eingericht worden ist. Die Verjährung währe am 31.12.2018 gewesen und das im Schreiben angebene Datum ist vom 28.12.2018. Jetzt stelle ich mir die Frage ich habe den Brief eine GANZE WOCHE nach dem ablauf der Verjährung erhalten, ist dies nun doch noch weiterführend, da es vom 28.12.2018 ist oder doch Verjährt, da es ja zu spät war? Kann mir bitte jemand helfen bitte ich drehe echt durch :,(
5 Antworten
Bezüglich der Frist kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Aber: Ganz wichtig! Du hast glaube ich 14 Tage Zeit dem Mahnbescheid zu widersprechen, ansonsten kann die Gegenseite einen Titel ohne weitere gerichtliche Vorgehensweise gegen dich bekommen, d.h. man muss im Prinzip nur noch einen Gerichtsvollzieher bei dir vorbeischicken, um die im Mahnbescheid angegebene Geldsumme einzutreiben. Also schnell entweder selbst dem Bescheid widersprechen wie vermutlich in dem Schreiben angegeben oder schleunigst damit zum Anwalt, damit er für dich widersprechen kann! Das fiese ist nämlich, wenn du dem Bescheid nicht widersprichst, ist ein gegen dich vollstreckbarer Titel ohne weiteres ohne weitere Prüfung zu erwirken, d.h. du bist das dort angeführte Geld so gut wie sicher los - egal ob Forderung rechtens oder nicht! Dieser Titel ist 30 Jahre gegen dich vollstreckbar!
T3Fahrer
Nein, da ist noch nichts verjaehrt. Der Mahnbescheid wurde vor dem 1. Januar beantragt und ging dann auch kurze Zeit spaeter zu. Gem. ZPO § 164 trat die Hemmung der Verjaehrung somit bereits mit der Beantragung des Mahnbescheids und somit vor Ablauf der dreijaehrigen Verjaehrungsfrist ein.
da es vom 28.12.2018 ist
Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung zumindest für 6 Monate. Es zählt das Datum an dem der Mahnbescheid ergangen ist, das ist bei Dir eben noch knapp vor der Verjährung.
Wenn die Forderung unberechtigt ist, lege fristgerecht Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein.
Meine Erfahrung damit: Dein Anwalt soll das für dich klären.
Ich als 19-Jähriger habe damals oft Filme, Lieder, o.ä. illegal heruntergeladen und bekam ebenfalls öfter Briefe nach Hause. Mein Vater hat seinen Anwalt eingeschaltet und dieser hat alles geleugnet. Resultat: Wir haben nie einen Cent bezahlt.
Kannst als Argument geben, dass wer anderes sich über deine IP-Adresse illegal etwas aus dem Internet heruntergeladen hat.
Heftig. Ich war 10 Jahre meines Lebens quasi im Netz zuhause und habe so manch illegalen Download getätigt, fast 24/7 gestreamt und Filme gezogen. Es ist NIE was passiert. Schätze ich habe einfach nur mächtig Glück gehabt.
Was sagen denn deine Anwälte dazu?