Brief vom amsgericht, was bedeutet Einwendungen gegen die Eröffnung des hauptverfahren vorbringen?

2 Antworten

Das heißt, dass du Einspruch erheben kannst. Das würde ich nur machen, wenn du dir keiner Schuld bewusst bist, sonst wirds noch doofer für dich. Die Gelegenheit, falls du was angestellt hast, es zuzugeben um schlimmeres zu verhindern.


das heißt, du kannst entweder:

1. deine Schuld eingestehen, und evt irgendwelche mildernden Umstände geltend machen

2. einen außergerichtlichen Vergleich vorschlagen, also eine Güteverhandlung.

Wenn du beides nicht willst, tust du gar nichts und wartetst die Vorladung zum termin ab; wen persönliches Erscheinen nicht angeordnet ist, kannst du auch nen redegewandten Kumpel mit ner Prozeßvollmacht hinschicken, der versucht dich rauszuhauen