Brief von Staatsanwaltschaft Amtsgericht wegen betrug was bedeutet das?
Hallo community,
Mir geht gerade echt der hintern flöten, und ich habe das erste mal richtig Angst in meinem leben.
Erstmal folgende sache ist passiert, ich lieh mir von einer Freundin 900 euro und habe mit dem geld einem Pferd das leben gerettet (ich bin total pferdeverrückt) . Nunja, ich habe ihr schriftlich gegeben das geld innerhalb von 2 tagen zurück zu zahlen allerdings konnte ich es nicht, da ich aus puren leichtsinn gehandelt hab. Somit hat sie mich angezeigt und meine Mutter informiert (bin 17). Meine Mutter hat somit, mit ihr verhandelt und ausgemacht, das sie das pferd weiter verkaufen soll, und den dazugehörigen sattel auch. Es kam zum verkauf und sie hatte nur noch einen minus von 100 euro, womit sie aber einverstanden war..Es wurde alles vertraglich festgehalten.
Ich konnte aufatmen und habe mich sozusagen schon auf eine Einstellung des Verfahrens gefreut. Allerdings trübt es, denn gestern lag ein brief von dem Amtsgericht drin und eine Anklageschrift.
Nun steht unter allem folgender satz, ich erhebe die öffentliche klage, und beantrage das hauptverfahren zu eröffnen.
Was bedeutet das? Kann man eine Gerichtsverhandlung umgehen?
6 Antworten
Nein, wenn Du erst mal angeklagt bist, dann führt an einer Gerichtsverhandlung kein Weg mehr vorbei.
Wegen Betruges strafbar gemacht hast Du Dich in dem Moment, als Du das Geld genommen hast obwohl Dir klar war - oder hätte klar sein müssen -, dass Du nicht in der Lage warst, es wie abgesprochen zurück zu zahlen. Was hinterher gelaufen ist, ändert am Tatvorwurf nix mehr. Genau so wenig, wie ein Diebstahl dadurch ungeschehen wird, dass der Dieb die Kaugummis hinterher zum Laden zurück bringt.
Einstellen musst Du Dich auf ein paar Sozialstunden - irgendwas zwischen 20 und 100. Genauer geht's bei Jugendlichen leider nicht. Worum Du Dir aber keine Sorgen machen musst, ist der Eintrag im Führungszeugnis. Den wird es totsicher nicht geben, sofern Du nicht schon eine lebhafte kriminelle Karriere hinter Dir hast.
Betrug ist ein Offizialdelikt, also muss die Staatsanwaltschaft tätig werden, egal ob die Anzeige zurück gezogen wird, oder nciht.
Aber sei mal entspannt. Du bist 17, Also Jugendstrafrecht.
Wenn ausserdem die Geschädigte als Zeugin sagt (sie wird ja geladen werden), dass sie keinen Wert auf Deine Bestrafun legt und verstehen kann, dass Du das Pferd retten wolltest, dann wird eventuell eingestellt, oder es bleibt bei einigen Sozialstunden.
Warte ab, ob das Gericht das Verfahren eröffnet. Wenn ja, wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Du bekommst eine Ladung und hast ausreichend Gelegenheit, dem Gericht deine Sicht der Dinge zu erklären. Das Gericht wägt dann zwischen deiner Aussage und der Aussage der Zeugin ab und entscheidet nach Akten- und Beweislage.
Kaum noch. Die Staatanwaltschaft hat die Ermittlungen aufgenommen. Du könntest die fehlenden EUR 100 erstatten und die Mutter deiner Freundin bitten, die Anzeige zurückzuziehen. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass die Staatsanwaltschaft die Klage zurückzieht.
Wenn alles Vertraglich so festgehalten worden ist wie Du sagst, dann hast Du überhaupt nichts zu befürchten.