Brief von Staatsanwaltschaft Amtsgericht wegen betrug was bedeutet das?

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Nein, wenn Du erst mal angeklagt bist, dann führt an einer Gerichtsverhandlung kein Weg mehr vorbei.

Wegen Betruges strafbar gemacht hast Du Dich in dem Moment, als Du das Geld genommen hast obwohl Dir klar war - oder hätte klar sein müssen -, dass Du nicht in der Lage warst, es wie abgesprochen zurück zu zahlen. Was hinterher gelaufen ist, ändert am Tatvorwurf nix mehr. Genau so wenig, wie ein Diebstahl dadurch ungeschehen wird, dass der Dieb die Kaugummis hinterher zum Laden  zurück bringt.

Einstellen musst Du Dich auf ein paar Sozialstunden - irgendwas zwischen 20 und 100. Genauer geht's bei Jugendlichen leider nicht. Worum Du Dir aber keine Sorgen machen musst, ist der Eintrag im Führungszeugnis. Den wird es totsicher nicht geben, sofern Du nicht schon eine lebhafte kriminelle Karriere hinter Dir hast.

Betrug ist ein Offizialdelikt, also muss die Staatsanwaltschaft tätig werden, egal ob die Anzeige zurück gezogen wird, oder nciht.

Aber sei mal entspannt. Du bist 17, Also Jugendstrafrecht.

Wenn ausserdem die Geschädigte als Zeugin sagt (sie wird ja geladen werden), dass sie keinen Wert auf Deine Bestrafun legt und verstehen kann, dass Du das Pferd retten wolltest, dann wird eventuell eingestellt, oder es bleibt bei einigen Sozialstunden.

Warte ab, ob das Gericht das Verfahren eröffnet. Wenn ja, wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Du bekommst eine Ladung und hast ausreichend Gelegenheit, dem Gericht deine Sicht der Dinge zu erklären. Das Gericht wägt dann zwischen deiner Aussage und der Aussage der Zeugin ab und entscheidet nach Akten- und Beweislage.

Kaum noch. Die Staatanwaltschaft hat die Ermittlungen aufgenommen. Du könntest die fehlenden EUR 100 erstatten und die Mutter deiner Freundin bitten, die Anzeige zurückzuziehen. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass die Staatsanwaltschaft die Klage zurückzieht.

Wenn alles Vertraglich so festgehalten worden ist wie Du sagst, dann hast Du überhaupt nichts zu befürchten.