Braucht man eine Kündigungsbestätigung, wenn man die Arbeitstelle kündigt?

4 Antworten

Entweder Du gibst die Kündigung selbst ab und hast einen Zeugen (der das auch später bezeugt) oder Du lässt Dir den Erhalt auf einer Kopie der Kündigung bestätigen.

Du kannst die Kündigung per Einwurfeinschreiben schicken, da vermerkt der Postbote, wann er den Brief eingeworfen, bzw. abgegeben hat

Die dritte und "sicherste" Möglichkeit ist die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wofür? Allgemein "brauchst" du keine. Es ist aber natürlich immer besser eine zu haben, sonst kann der Arbeitgeber behaupten er hätte keine Kündigung bekommen.

Kockeln 
Fragesteller
 09.11.2018, 17:45

Weil mein Chef arschig ist und ich ihm zutraue, dass er behauptet keine Kündigung erhalten zu haben. Außerdem vergisst er sehr viel und wird mir daher wahscheinlich kein Kündigungsbestätigung schreiben, wenn man ihn nicht immer wieder daran erinnert. Da das außerdem meine erste Arbeitsstelle ist, weiß ich nicht, ob ich für eine neue Firma eine Kündigungsbestätigung brauche, weshalb ich auf Nummer sicher gehen wollte

HansImGlueck178  09.11.2018, 17:46
@Kockeln

Dann geh zu dem deinem Chef, gib ihm das Schreiben und lass dir den Erhalt noch vor Ort von ihm mit Unterschrift quittieren.

ob es Pflicht ist, kann ich nicht sagen, aber wünschenswert wäre es schon, zumindest eine Eingangsbestätigung. Schon wegen der Fristen.

Kockeln 
Fragesteller
 09.11.2018, 17:35

Würde es da auch reichen als Eingangsbestätigung, wenn ich die Kündigung per Einschreiben sende?

Lexa1  09.11.2018, 17:41
@Kockeln

mit Rückschein denke ich schon.

Familiengerd  09.11.2018, 17:59
@Lexa1

Nicht mit Rückschein-Einschreiben, sondern mit Einwurf-Einschreiben - wenn überhaupt postalisch!

Beim Einschreiben mit Rückschein kann der Empfang abgelehnt oder das Schreiben, wenn es wegen Nichtantreffens des Empfängers im Postamt hinterlegt wird, nicht oder nicht rechtzeitig abgeholt werden. Die Zustellung ist dann nciht oder nicht fristgemäß erfolgt.

Beim Einwurf-Einschreiben gilt die Zustellung mit dem Einwurf in den Hausbriefkasten und der entsprechenden Dokumentation des Zustellers als erfolgt (allerdings müsste sich im Streitfall vor Gericht der zusteller eventuell persönlich an die korrekte Zustellung erinnern können).

Ifm001  12.11.2018, 10:15
@Familiengerd

Ich stinne dir zu, jedoch sollte man erwähnen, dass es auch Fälle gibt, in denen sich das Einwurfeinschreiben ggü. dem Übergabeeinschreiben negativ ausgewirkt hat. Im Endeffekt erreichte man (in Deutschland) ausschließlich mit der Zustellung per Gerichtsvollzieher eine rechtssichere Zustellung ... dann kann der Empfänger nur noch behaupten, dass da gar kein Kündigungsschreiben drin im Umschlag war.

Familiengerd  12.11.2018, 12:44
@Ifm001
Zustellung per Gerichtsvollzieher

Das ist klar; darum habe ich ja geschrieben "wenn überhaupt postalisch!".

dann kann der Empfänger nur noch behaupten, dass da gar kein Kündigungsschreiben drin im Umschlag war

Für den Inhalt braucht man eben einen Zeugen.

dass es auch Fälle gibt, in denen sich das Einwurfeinschreiben ggü. dem Übergabeeinschreiben negativ ausgewirkt hat.

Zum Beispiel? Wenn man sicher sein kann, dass der Empfänger angetroffen wird und das Einschreiben entgegen nimmt, ist es sicherer als das Einwurfeinschreiben (bei dem ja u.U. - wie bereits beschrieben - die persönliche Erinnerung des Postboten gefordert sein kann). Aber woher sollte man diese Sicherheit denn nehmen können?!?

Das Recht welchen Landes dürfen wird denn zugrunde legen?

Kockeln 
Fragesteller
 09.11.2018, 17:35

Deutschland - Hessen

Ifm001  12.11.2018, 09:57
@Kockeln

Dann muss der Empfänger weder per Eingangsbestätigung noch per Unterschrift vor Ort bestätigen, dass die Kündigung eingegangen ist.

Die "sicherste" Variante ist die Überstellung per Gerichtsvollzieher. (Ist auch "schön" für den Arbeitgeber, allen Angestellten erklären zu müssen, dass das kein gerichtlicher Mahnbescheid ist.)

Ich würde frühzeitig(!) per Einwurfeinschreiben kündigen und darin eine Eingangsbestätigung anfragen. Wenn er dann nicht bis eine Woche vor Fristablauf reagiert hat, kann Du noch eine sicherere Methode nachschieben.

Wenn Du die persönliche Übergabe vorziehst, nehme einen - besser zwei - unabhängigen Zeugen mit und bei einer Verweigerung der Unterschrift bzgl. der Übergabebestätigung oder gar der Annahmeverweigerung unterschreiben diese Zeugen den "Tatbestand". Aber auch dann per Einwurfeinschreiben "nachschieben".

BTW: Die Empfangsbestätigung ergibt bei vielen Kündigungen gar keinen Sinn, weil die Kündigung oft "kurz vor knapp" versendet werden.