Braucht man eine Deutsche Staatsangehörigkeit für die ausbildung als Zollbeamter?
Oder kann man es auch zb mit der Niederländischen Staatsangehörigkeit machen?
3 Antworten
Guten Abend,
Um zum Beamten berufen werden zu können, muss man entweder Deutscher sein oder Staatsangehöriger in einem der Mitgliedsstaaten der EU. Dann gibt es noch ein paar weitere Spezialfälle und das natürlich zu beachtende Landesrecht der einstellenden Bundesländer, aber das ist so das wesentliche. Grundlage hierfür ist der § 7 BeamtStG, kannste hier nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__7.html
Da die Niederlande Mitglied der EU sind ist es möglich, als Niederländer (Zoll)Beamter zu werden.
Liebe Grüße
Premados
Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz oder besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union beziehungsweise von Island, Liechtenstein oder Norwegen.
Wäre sinnvoll. Ich habe erst letzte Woche im Radio gehört das hier in Berlin 80% der Polizeianwärter wegen mangelnder Deutschkenntnisse durch die Zwischenprüfung gerauscht sind.
Nur die niederländische oder auch die deutsche? Frage doch einfach mal bei der nächsten Polizeidienststelle nach die können bestimmt helfen.
Ich bin hier aufgewachsen und mache mein Fachabi. Sprachliche Schwierigkeiten würden kein Problem sein. Ich wollte nur wissen ob man zur Ausbildung zugelassen wird wenn man eine niederländische Staatsangehörigkeit hat.