braucht man für Metzgerei-Imbiss in nur Imbiss eine Nutzungsänderung?

2 Antworten

Bisher war der Imbiss doch sicherlich nur eine Randerscheinung innerhalb der Metzgerei, die ein Handwerksbetrieb ist. Ein Imbiss ist ein Gaststättenbetrieb. Wenn man also aus einem Einzelhandels- oder Handwerksbetrieb eine Gaststätte machen will, braucht man eine Baugenehmigung (zur Nutzungsänderung).

Brauch ich dafür einen Architekten?

@xsimox

nein.

ich würde trotzdem eine Nutzungsänderung beantragen, das wird sich sicher Versicherungs-u.Beitragsmässig bemerkbar machen.