Brauche einen Anwalt aber habe kein Geld - was tun?

10 Antworten

Eingeladen wurdest du sicherlich nicht. Es dürfte sich hier wohl eher um eine Vorladung handeln. 

Aus deiner Frage geht leider nicht hervor, ob es sich hierbei um eine zivilrechtliche oder eine strafrechtliche Sache handelt. 

Anhand der 2-Wochen-Frist denke ich mal, es ist eine zivilrechtliche Sache. Ich denke auch nicht, dass hier Anwaltszwang herrscht. Daher könntest du der Klage auch ohne Anwalt widersprechen. 

Um eine seriöse Auskunft zu geben, wären mehr Details nötig. 

Breezy100 
Fragesteller
 23.01.2016, 17:54

Genau es handelt sich um eine Vorladung, jedoch besteht vor dem Landgericht Anwaltszwang. 

EINgeladen? Nicht eher VORgeladen?

Einen ANwalt kann Dir niemand aufzwingen. Was wird Dir denn vorgeworfen? Ansnonsten kannst Du Prozesskostenhilfe bantragen.

RobertLiebling  23.01.2016, 17:35

Einen ANwalt kann Dir niemand aufzwingen.

Du irrst. Ab Landgericht aufwärts braucht jede Prozesspartei einen Anwalt.

sozialtusi  23.01.2016, 17:36
@RobertLiebling

Danke, wieder was gelernt. Robert Liebling weiß das auf JEDEN Fall ;)

Ergänzungsfrage: hätte da vorher dann nicht schon mal irgendwie was bekannt sein müssen? Oder geht das auch "aus dem Nix heraus"? Es klang beim Fragesteller so "überraschend".

RobertLiebling  23.01.2016, 18:33
@sozialtusi

Wenn das im ersten Rechtszug am Landgericht stattfindet, beträgt der Streitwert mehr als 5.000 €. Ich behaupte mal - vor allem in Verbindung mit einer Körperverletzung - dass das nicht völlig aus den Wolken fällt.

sozialtusi  23.01.2016, 18:35
@RobertLiebling

Würde mich auch ein wenig wundern.

Merci.

Ist das ein Zivilprozess nach BGB kannst du Prozeßkostenhilfe beantragen, ist das Strafrecht musst du sehen, wo du dein Geld her bekommst.

Aber wenn das eine Sache ist, wo Anwaltszwang herrscht, solltest du schon sehen, das du eine Lösung findest... Kredit, abstottern..sowas halt.

Breezy100 
Fragesteller
 23.01.2016, 17:59

Es herrscht Anwaltszwang, aber es ist doch immernoch ein Zivilprozess. 

Die hätten dir folgendes sagen können (wissen sie bestimmt): In B, HH und HB gibt es die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft), wo Menschen in besonderen Situationen kostenlose Rechtsberatung bekommen, auch wie das funktioniert mit der Prozesskostenhilfe. Überall sonst ist für Bedürftige das Amtsgericht zuständig für eine kostenlose Rechtsberatung, bzw. wie du dich weiter zu verhalten hast. Ich würde keine Zeit verlieren, dort vorstellig zu werden - erst mal nur hingehen und fragen. Normalerweise wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt, bevor es gleich mit einem Prozess losgeht. Viel Erfolg!


Babalugagahui  23.01.2016, 17:35

Aussergerichtliche Einigung im Zivilrecht. Im Strafrecht und bei Anklageerhebung durch den Staatsanwalt, weiß ich nicht.

Strafrecht oder Zivilrecht? Erster Rechtszug am Amtsgericht oder Landgericht? Oder hilfsweise: Worum geht es?

Die bereits anderweitig Prozesskostenhilfe gibt's nur in Zivilsachen, nicht im Strafverfahren.

Breezy100 
Fragesteller
 23.01.2016, 17:49

Zivilrecht und Landgericht, es geht um einer körperlichen Auseinandersetzung bei der ich angezeigt wurde.