Kann ich meinem Anwalt vertrauen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Anwalt kann dich nur optimal verteidigen wenn er die Wahrheit kennt. Anwälte reagieren zurecht sehr allergisch darauf angelogen zu werden. Die Strategie deines Anwalt wird er nach Sachlage mit dir besprechen und wenn du nicht willst das deine Kumpels in die Pfanne gehauen werden, wird dein Anwalt davon auch nichts sagen. Möglicherweise kann er es aber so umschreiben das Richter und Staatsanwaltschaft von selbst darauf kommen.

Beim Anwalt immer mit offenen Karten spielen, es lohnt sich. Im Übrigen ist es keine Beihilfe wenn man bei einer Straftat seiner Freunde mit dabei war. Die Beihilfe ergibt sich nur dann wenn man in irgendeiner Weise an der Tat beteiligt war, die Kollegen z.B. dahin gefahren hat oder Werkzeug geliehen hat, mit dem ein Bruch verübt wurde. Also ganz locker bleiben... Wenn du nichts getan hast und nur dabei warst, wird dir auch nichts angelastet werden. Es gibt kein Gesetz in dem steht das du deine Kumpels von einer Straftat abhalten musst.

lg Susan

Wenn du dabei warst und nix dagegen unternommen hast, war es Beihilfe!

Zu Deiner Frage: ICH persönlich würde mich an meinen Anwalt wenden, er weiß genau, wie er manipulieren und reden muss, damit sich das Verfahren lediglich um mich dreht. Das hat mit Verpfeifen nix zu tun, schließlich machst Du keine Aussage bei der Polizei.

Er wird Dir dann auch genau sagen bzw raten, wie Du wieder "heil" aus der Sache rauskommst und ehrlich: du steckst genauso mit drin (siehe obriger Satz)

Deine Freunde sollten sich allerdings auch nen Anwalt holen Nur mal so nebenbei!

Lerne von Susann22.

@Still

Wozu??? Sie hat nix anderes geschrieben als ich.

Nur das sie meint, das es keine Beihilfe war. Ich glaube das schon. Sonst wäre ja mein Kumpel zu unrecht bestraft worden. Und wenn ich lerne, dann sicher nicht von nem anderen User, sondern von nem Anwalt, der sich damit auskennt und selbstverständlich mit der Thematik vertraut ist.

@Muuuzl

Die Beihilfe (§ 27 Abs. 1 StGB) im Sinne des deutschen Strafrechts ist - neben der Anstiftung - eine der zwei Teilnahmeformen. Eine Beihilfe liegt dann vor, wenn jemand (der Gehilfe) vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat (erfolgreich) unterstützt. Legaldefinitorisch: jede Handlung, die geeignet ist, die Haupttat zu fördern.

Wer also nicht aktiv an der Straftat teilnimmt, sondern wie in diesem Fall unbeteiligt zusieht, leistet keine Beihilfe! Hatte denn dein Kumpel einen Anwalt?

@Still

Nein, hatte er nicht. Seit diesem Vorfall ist er auch nicht mehr mit den "Tätern" befreundet, da er zum einen diese Tat nicht nachvollziehen kann und zum Zweiten er wegen denen u.a. verurteilt wurde zur Beihilfe, obwohl er nichts getan hat aber nicht versucht hat, sie aufzuhalten. Das war wohl der Fehler.

Ein Anwalt vertritt immer die Interessen seines Mandanten.

Es sei denn, er kungelt mit dem Gegner. Erlebe ich grade in einem Mietrechtprozess. Merke es daran, daß er ständig seine Strategie wechselt und mich nun in die Richtung lenken möchte, die der Vermieter gern hätte.. Schon krass. Die gegnerische RAin hat sogar versucht in 2 x zu manipuieren und gegen mich einzunehmen. Inwieweit sie das hingekriegt hat, sei dahingestellt.