Brauch ich ein Gesundheitszeugnis?

2 Antworten

Wenn du in einem Betrieb anfängst, bei dem du mit Lebensmitteln zu tun hast, brauchst du eine Erstunterweisung über die Hygiene- und Gesundheitsvorschriften und du musst, beim Gesundheitsamt, eine Erklärung unterschreiben, dass du keine Krankheiten hast, die dieser Tätigkeit entgegen wirken.

Dein Arbeitgeber muss dich dann auch alle 2 Jahre, wieder in diesen Hygiene- und Gesundheitsvorschriften schulen. Die sogenannte Folgeunterweisung.

Du bist aber fein raus. Dein Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass du beim Gesundheitsamt eine Erstunterweisung bekommst. Auch die Folgeunterweisungen, muss er durchführen und protokollieren.

Ohne Hygieneunterweisung, durch das Gesundheitsamt, darf er dich gar nicht beschäftigen. Wenn er das tut, trägt er die Verantwortung allein dafür. Nicht du.

Also keine Angst, du machst dich nicht strafbar.

Quatsch mit Gefängnis.

Es gibt auch keine Gesundheitszeugnisse mehr, sondern man muss ggf. eine Belehrung durchs Gesundheitsamt machen.

Sprich Deine Chefin mal darauf an.