Brandwand mit Glasbausteinfenster zumauern?

2 Antworten

Baurechtlich sind "Glasbausteine" keine Fenster, sondern "Bausteine". Sie sind in Brandwänden nur in geringem Umfang zulässig, wenn es sich Glasbausteine handelt, die für Brandwände zugelassen sind.

Fensterrechte entstehen durch den Einbau nicht; d.h. der Nachbar kann jederzeit ohne zu fragen auf seiner Seite auch eine Brandwand errichten und damit die Glaswand zumauern.

"Lüstungssteine" sind in Brandwänden deshalb unzulässig. Für entsprechende fensterlose Räume ist eione baurtechtlich zulässige Entlüftung z.B. über Dach einzubauen; bei Bädern reicht auch eine Lüftung in der Flur z.B. durch Roste in der Tür.

Eine kurze Ergänzung: Laut Vorgabe muss sowieso eine Belüftungsanlage eingebaut werden. Demnach ist das Lüftungsproblem nicht mehr Bestandteil meiner Frage ;)