Gibt es Brandschutzauflagen zum Holz im Keller/Garage lagern?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, was könnte eine brandversicherung dazu meinen:

Du hast es eigentlich schon sehr gut erkannt. Der richtige Ansprechpartner für solche Fragen ist deine Brandversicherung. Die Beantwortung deiner Frage ist nämlich hier nicht so ohne weiteres möglich. Das hängt u.U. von deiner Baugenehmigung ab, deinem Bundesland, und etlichem mehr.

Die Versicherung dürfte da wahrscheinlich recht kooperativ sein, zeit deine Anfrage denen doch, dass du dir schon mal Gedanken gemacht hast.

Treppenhäuser und Fluchtwege aus Aufenthaltsräumen müssen unmittelbar ins Freie führen und von Lager- und Abstellräumen, Ölheizungen und Öllagerungen durch F-30 Wände und und T-30 Türen feuerhemmend abgetrennt werden.

Die beschriebene Bauausführung sieht rechtswidrig aus; schaut mal in die Baugenehmigung!

Wände, Decken und Türen des Heizraums mit Gasbrenner und Gebläseholzbrenner sind natürlich nicht aus Holz und erfüllen meines Wissens nach die Brandschutzanforderungen.

Es geht um die Scheune/Garage, in der Holz gelagert werden soll. Dass Benzin oder Diesel nur in begrenzten Mengen gelagert werden darf, habe ich schon mal gelesen. Wie sieht das mit Holz aus?

@KOIler66

Die Holzlagerung in zugelassenen Lagerräumen ist unproblematisch. Das Problem ist die feuerhemmende und rauchsichere Abtrennung von Aufenthaltsräumen und Fluchtwegen (Decken, Wände, Öffnungen).