Ab wann muss man Jobcenter den unterschriebenen Arbeitsvertrag (11.07.2017) spätestens melden, wenn die Arbeit erst am 31.07.2017 beginnt?
Geht es paar Tage vor Arbeitsbeginn auch?
Ich frage deshalb, weil ich dann erst im August richtig anfange zu arbeiten und für den Monat August kein Geld hätte meine Miete zubezahlen, wenn ich nicht von Jobcenter Geld bekomme. Das ist das große Problem und ich muss ja auch meine Miete bezahlen und leben im August und wie soll das gehen, wenn ich jetzt schon bescheid sage? Leider scheinen die das nicht zu verstehen, dass man auch im Monat in den man das Arbeiten beginnt, leben muss und die Miete wird gleich Monatsanfang eingezogen und auch habe ich genug anders zu bezahlen.
Könnt ich z. B. auch am 25.07. - 30.07. irgendwann bescheid geben, würde das reichen? Leider schon schlechte Erfahrungen gemacht und ich kann es mir absolut nicht leisten, da ich auch Schulden habe und so. Ich bezahle natürlich meine Schulden ab, aber das ist ja nicht das Thema (werde auch nie wieder Schulden machen).
Normalerweise müsste das Amt selber denken, dass die nicht einfach das Geld streichen können, wenn man noch nicht gearbeitet hat und erst beginnt. Bei mir wird die Miete immer am 3. jeden Monat abgezogen. Um sicher zu gehen, möchte ich es im Zeitraum von 25. - 30. mitteilen. Ist es zu spät oder rechtzeitig, weil vor Arbeitsbeginn? Was für Strafe würde mich notfalls erwarten, wenn es etwas zu spät wäre, aber ich immerhin mitgeteilt habe, wenn es überhaupt darauf Strafen gibt? Habe leider Null Ahnung.