Wasseranschluss, Vermieter oder Mieter?

4 Antworten

Wenn vertraglich keiner zugesichert ist, ist das Sache des Mieters.

Was hat das mit Gas zu tun?

Sachen wie Wasseranschluss muss der Vermieter übernehmen. Mängel musst du natürlich auch auf eine Mängelliste setzten, nicht dass dich dein vermieter noch übers ohr haut.

Wasseranschluss ist sache des Vermieters , sollst du denn jetzt auch noch selber bezahlen.

Wasseranschluss ist sache des Vermieters

Wer sagt bzw. wo steht das?

ein wasseranschluss muss da sein, frag den vermieter,der ist dafür zuständig

Nur wenn vertraglich zugesichert.

@anitari

naja wenn da drin steht im mietvertrag Küche wie gesehn ja..... in so nem fall einfach mit vermieter reden. was heisst eigentlich kein wasseranschluss? keine rohre da, kein wasserhahn oder wie?

@Jill03

Die Küche ist vom Vor-, nicht vom Vemieter. Hat also mit dem Mietvertrag nichts zu tun. Im Übrigen reicht es wenn eine Möglichkeit vorhanden ist das das Wasser abfließen kann. Eckventil, Armatur und Traps muß nicht sein.

@anitari

tja, wie gesgat mit vermieter reden