Wasseranschluss, Vermieter oder Mieter?
Hallo zusammen, ich hoff ihr könnt mir helfen! Ich bin gestern in meine neue Wohnung gezogen und hab die Küche vom Vormieter übernommen. Leider fehlt dort der wasseranschluss. (Ich hab gas). Muss oder kann ich das dem Vermieter sagen und er kümmert sich drum oder ist das Sache des Mieters? Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Danke lg Sandra
4 Antworten
Wenn vertraglich keiner zugesichert ist, ist das Sache des Mieters.
Was hat das mit Gas zu tun?
Sachen wie Wasseranschluss muss der Vermieter übernehmen. Mängel musst du natürlich auch auf eine Mängelliste setzten, nicht dass dich dein vermieter noch übers ohr haut.
Wasseranschluss ist sache des Vermieters , sollst du denn jetzt auch noch selber bezahlen.
Wasseranschluss ist sache des Vermieters
Wer sagt bzw. wo steht das?
ein wasseranschluss muss da sein, frag den vermieter,der ist dafür zuständig
naja wenn da drin steht im mietvertrag Küche wie gesehn ja..... in so nem fall einfach mit vermieter reden. was heisst eigentlich kein wasseranschluss? keine rohre da, kein wasserhahn oder wie?
Die Küche ist vom Vor-, nicht vom Vemieter. Hat also mit dem Mietvertrag nichts zu tun. Im Übrigen reicht es wenn eine Möglichkeit vorhanden ist das das Wasser abfließen kann. Eckventil, Armatur und Traps muß nicht sein.
tja, wie gesgat mit vermieter reden
Nur wenn vertraglich zugesichert.