Muss ich die vom Vormieter (kostenfrei) übernommene Küche für den Nachmieter ausbauen, wenn der eine neue reinbauen will?

11 Antworten

Da die Küche von euch vom Vormieter übernommen wurde, ist sie euer Eigentum. Will sie der Nachmieter nicht von euch übernehmen, seid ihr verpflichtet, diese zu entfernen und das auf eure Kosten. So ist die Rechtslage.Wenn ihr die Küche vom Vermieter übernommen hättet, wäre sie mitvermietet. Dann hätte sich der Nachmieter mit dem Vermieter einigen können bzw. müssen.

Die Küche wurde Euch geschenkt. Folglich ist sie Euer Eigentum.

Wenn der neue Mieter sie nicht haben will müßt Ihr sie ausbauen.

Das könnte auch der Vermieter verlangen.

Hi,

rechtlich ist die alte Küche dein Eigentum und du musst sie daher auch entfernen, wenn der Nachmieter diese Küche nicht übernehmen will.

die Küche in unserer aktuellen Mietwohnung haben wir vom Vormieter unentgetlich übernommen.

Ganz klar - die Küche ist deine. Wenn der Nachmieter sie nicht haben will, dann musst du sie wieder ausbauen.

Für uns war ja der Einzugszustand "Küche drinnen".

Falsch, kleiner Denkfehler. "Küche drinnen" wäre der Einzugszustand, wenn die Küche vom Vermieter gestellt wurde.  Euer Einzugszustand ist "ohne Küche, aber Küchenübernahme vom Vormieter." Das bedeutet also der Auszugszustand ist "ohne Küche".  Ergo - ihr habt eine eigene Küche drin stehen - und die muss raus.

Es ist Deine Küche und du musst sie auch mitnehmen ... notfalls Spermüll ...