Bohrlöcher bei Auszug schließen an Wänden mit Spachteltechnik?

9 Antworten

SO... wow.. wie viele und vorallem schnelle antworten.

also.. das mit dem mal eben gips rein udn fertig ist nicht so getan.. das problem ist, das die wände mit einer italienischen spachteltechnik bearbeitet sind. fühlt sich an wie marmor. und die farbe dieses ganzen ist so leicht eierschalen gelb. da kann man nicht so einfach weissen gibs rein machen... vom optischen her. das wohnzimmer und der flur haben für diese technick 26000 euro gekostet. und das ist der punkt weshalb ich frage.. wenn ich das machen lasse, so das es einigermaßen optisch passt, so wird mich das spachteln und anpassen ca400 euro kosten. es sind eigentlich nur 7 löcher. 5 im wohnzimmer un dzwei im flur.

hier mal der auszug für schönheitsrep.:

  1. der mieter trägt die kosten der regelmäßigen schönheitsrep. an dem mieträumen . dazu gehört: entfernen von tapeten, tapezieren bzw ansrich von wänden und decken, fachgerechte behandlung der fußböden, anstrich der türen, heizkörper und leitungen, innenansrich der fenster

die schönheistsrep sind bei tatsächlichem renovierungsbedarf, gerechnet vom beginn des mietverhältnisses an, im allgemeinen je nach zustand, entsprechend dem folgenden fristenplan vorzunehmen. eine frühere oder spätere ausführung der schönheitsrep. ist möglich.

küche, bäder und duschen alle 3 jahre, wohn und schlafräume , flur, diele und toiletten alle 5 jahre, alle anderen räume und lackanstriche alle 7 jahre

  1. endet das mietverhältnis nach eintritt der verpflichtung zur durchführung der schönheitsrep., so ist der mieter verpflichtet, bei beendigung die schönheitsrep auszuführen, sofern nicht der vermieter nach balauf der renovierungsfrist eine durchfühjrung der schönheitsrep. verlangt bzw. der mieter diese druchgeführt hat. dem mieter obliegt der beweis, das schönheitsrep fachmännisch und innerhalb der renovierungsfrist durchgeführt worden sind.

3.endet das mietverhältnis vor eintritt der verpflichtung zur durchführung von shcönheitsrep., so ist der mieter verpflichtet, die anteiligen kosten für schönheitsrep. gemäß der nachstehenden quotenregelung aufgrund von zwei kostenvoranschlägen, zweier malerfachbetriebe die vom mieter ausgewählt werden können, an den vermieter nach der folgenden maßgabe zu zahlen: wenn die schönheitsrep. seit beginn des mietverhältnisses oder einer späteren vornahme länger zurückliegen: bei küchen: 6 monate 20% 10 "-"30% 14 "-"40% 18 moante 50% 22 moante 60% usw.

bei anderen räumen 6 monate 10% 12 monate 20% 18 monate 30% usw

der mieter kann sich von dieser anteiligen verpflichtung dadruch befreien, indem er vor dem ende des mietverhältnisses die schönheitsrep in fachmännischer wualtität selbst durchführt.

also wir haben so keine genaue schriftliche vereinbarung was das schließ0en der löcher angeht. er hat nur damals beim einzug seine löcher verschlossen ( nur in der wand decke nicht) und sagte das er das erwartet wenn ich wieder ausziehe.

ich habe zum 31.03 gekündigt... wohen dann genau 3 jahre dort.. in wie weit muss ich was renovierern?

vielen dank euch allen

LonoMisa  11.01.2012, 21:39

Du must erst einmal schauen, wie verwohnt die Räume sind. Das ist der Punkt, denn der BGH hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die starre Fristenregelung nichtig ist.

Was steht im Mietvertrag. Ist da nichts geregelt braucht auch die Wohnung nicht renoveirt zu werden. Ist da was geregelt muss auch das genau angeschaut werden ob diese Formulierung zulässig ist. Bohrlöcher zu verschließen ist ja nun nicht der große Aufwand. Hier wurde ja viel geschrieben, dass man das nicht braucht. Es geht ja im Wesentlichen um den Neuanstrich. Und hier muss man sich das Ganze sehr genau anschauen. Bitte mal googeln was zur Renovierung nach Auszug steht. Da sind fast erschöpfend alle Hinweise zu finden.

LonoMisa  11.01.2012, 00:11

Er braucht nicht generell einen Neuanstrich zu machen.

DabbelJuh  11.01.2012, 00:17
@LonoMisa

Genau das habe ich gesagt. Darum gehts. Zuerst muss das geprüft werden. Die Bohrlöcher sind nebensächlich, werden aber wohl vom Vermieter als "Aufhänger" genutzt. .

Und ergänzend zur Renovierung nun etwas über den häufigen Streitpunkt „Bohrlöcher”:

Der Mieter darf in den Wänden der Wohnräume Bohrlöcher anbringen, soweit sich ihre Anzahl im üblichen Rahmen hält (BGH, WM 93, 109)
Nach diesen Maßstäben ist auch das Anbohren von Kacheln und Fliesen im Badezimmer oder in der Küche zulässig (LG Münster, WM 99, 720)
Im üblichen Umfang gesetzte Bohrlöcher braucht der Mieter beim Auszug nicht zu beseitigen (OLG Frankfurt/Main, WM 92, 56). Eine Klausel in Formularverträgen, die den Mieter verpflichtet, Dübellöcher ordnungsgemäß zu verschließen und angebohrte Kacheln durch gleichartige zu ersetzen, ist unwirksam (BGH, WM 93, 109). Muss der Mieter beim Auszug jedoch die Schönheitsreparaturen durchführen, gehört dazu auch die Beseitigung der Dübellöcher
Davon abgesehen kann der Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn die Anzahl der Dübellöcher über das Maß des Üblichen hinausgeht. Zur Verringerung des Schadens ist es dem Vermieter zuzumuten, einige Fliesen als Ersatz vorrätig zu halten. Ist eine große Zahl von Fliesen zu ersetzen, die im Handel nicht mehr erhältlich sind, muss der Mieter unter Umständen für eine komplett neue Verfliesung aufkommen (LG Göttingen, WM 90, 199)

http://mark.reidel.info/mietrecht.shtml

Du must erst einmal schauen, wie verwohnt die Räume sind. Das ist der Punkt, denn der BGH hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die starre Fristenregelung nichtig ist.Darin verlangten die Vermieter ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand eine Renovierung. Aber das trifft für euren Mietvertrag nicht zu, Dei prozentuale Regelung im Falle des Auszugs halte ich ebenfalls für nichtig, weil der BGH deutlich gesagt hat, wenn nichts zu renovieren ist, braucht man nicht zu renovieren. Aber, nach ca. 5 Jahren muß man davon ausgehen, dass die Wohnung renovierungsbedürftig ist. Deshalb halte ich die Anteilsberechnung auch für unwirksam, weil sie diese Entscheidung (5Jahre) unterläuft.

Wenn du tatsächlich verpflichtet bist zu renovieren mußt du aber die Löcher auch zumachen, jedenfalls in den renovierungsbedürftigen Räumen. Das machst du am einfachsten mit Acryl aus der Spritzpistole. Vorn die Kappe abschneiden, reinhalten, hinten drücken, mit feutem Lappen glattziehen, fertig. Ist überstreichbar!

Hast du alten Mietvertrag, nööö kann er nicht, hast du relativ neuen Mietvertrag nur verschließen, so dass das Loch zu ist, hast du in deinem Altmietvertrag oder in deinem Neumietvertrag hier herüber "ÜBER DIESE SPachteltechnik für den FALL DES AUSZUGS AUS DER WOHNUNG" EINE ZUSATZVEREINBARUNG SCHRIFTLICH Fixiert, so hast du eigentlich die A-Karte gezogen... Aber dann kann man immer noch argumentieren nach Standardmietvertrag, dass alle 3-5 Jahre Streicharbeiten, Renovierungsarbeiten an Wänden, etc. zu erfolgen hat... UND dann ist man fein heraus, denn das liegt im Ermessen des Mieters, wie er die Wände gestaltet... und wenn man sich z. B. für eine ganz anderen Wandschmuck interessieren würde nebst Gestaltung, das ist ja nur Spachteltechnik und keine BAULICHE VERÄNDERUNG, und das kann kein Vermieter der Welt bestimmen oder schriftlich fixieren, ob nun man hingeht um Tapeten anzubringen, ein Regal zu befestigen etc.... DAs ist Pechsache und zwar auf Seiten des Vermieters... Es sei denn du hast ausdrücklich dazu eingewilligt (schriftlich) selbst hierbei Ruhe bewahren... Hast du Kaution hinterlegt, da sind Vermieter sehr knickrig, die Behalten erstmal immer ein, um solche Sachen verrechnen zu wollen, trifft das mit der Kaution auf dich zu, Rechtschutzkarte rauskramen und auf zum Anwalt, hast du keine Rechtschutzversicherung, trotzdem dann hin, wenn dieser sich quer stellen sollte... Anwalt ist billiger in diesem Fall, als dem Heini oder der Frau Heini die Kaution zu überlassen... und du bekommst schneller an dein Geld...

LonoMisa  11.01.2012, 00:06

Spielt keine Rolle wie alt der Vertrag ist, er braucht keine Bohrlöcher zu verschließen!

sindbadkaroL  11.01.2012, 00:46
@LonoMisa

Doch das spielt eine Rolle, wurde das schriftlich fixiert im Altvertrag so spielt das sehr Wohl eine Rolle...