Bleibt die Abnehmpflicht für Anhängerkupplungen bestehen, wenn sich der Schließmechanismus nicht mehr lösen lässt, weil der Schlüssel verloren wurde?
Folgende Situation, ich habe ne abnehmbare AHK. Diese ist am Fahrzeug montiert und ich habe den Schlüssel verloren. Ich kann technisch die AHK nun nicht mehr entfernen. Wenn mir nun jemand hinten drauf fährt, könnte ich dann eine Mitschuld an seinem Schaden bekommen, weil die AHK montiert ist?
4 Antworten
Wenn du den Schlüssel verloren hast oder sie klemmt, dann ist sie defekt. . Entsprechend muss dies umgehend repariert werden, da dieser Zustand nicht der Freigabe des Herstellers entspricht. Bei einem Auffahrunfall bekommst du eine Teilschuld.
Aus dem Grund habe ich meinem Vater eine starre Anhängerkupplung montiert. Sie kostet 1. nur die Hälfte, 2. geht sie nicht so schnell kaputt und 3. muss man den Kopf nicht immer entfernen was extrem nervig ist.
Danke für die Antwort. Das man sie abnehmen muss um eine Teilschuld zu vermeiden war mir schon bei Nachrüstung bekannt, wollte ich aber so. Ne starre mag ich nicht und absenkbar ging nicht. War die einzige Option für mich.
Nein du bekommst aus diesem Grund keine Mitschuld. Solange alles eingetragen ist darf das Kfz so oder so im öff. Straßenverkehr in Betrieb genommen werden. Du kannst die Kupplung immer montiert lassen sofern keine spezielle Beschränkung besteht.
wir übernehmen die Lagerei für Westfalia Horizon. Guck´ mal unter der kleinen Plastikplakette nach den letzten beiden Zahlen.
Das ist die Schlüssel Nr. z. B. 2309. Das wäre der Schlüssel 9, den man nachbestellen kann.
Normalerweise sind auch 2 Schlüssel vorhanden beim Set.
Bei anderen Herstellern sollte es ähnlich sein.
Ob man die AHK bzw. den Kupplungskopf abnimmt, bleibt Jedem selbst überlassen. Das ist eher ein Schönheitsaskept, wenn das bei Nichtbenutzen verschwindet.
Ich denke ja. Schließlich könntest Du Dir eine neue AHK kaufen oder den Schlüssel ersetzen.
Sie ist theoretisch abnehmbar, aber im Moment praktisch eben nicht.
Entspricht sie dadurch noch dem Zustand, welcher geprüft und freigegeben wurde? Eben. Du kannst auch nicht argumentieren, dass deine Bremsen theoretisch funktionieren, nur praktisch im Moment eben nicht.
Und genau darauf zielt ja meine Frage ab! Sie ist theoretisch abnehmbar, aber im Moment praktisch eben nicht. Und wenn mir morgen jemand drauf fährt, bekomme ich dann evtl eine Mitschuld oder eben nicht?
Nur der Link beantwortet meine Frage nicht ;-)