Blaulicht (Strobo-Blitzer) im Auto mitführen?

5 Antworten

Mitführen ja, sofern nicht fest eingebaut und nicht betriebsbereit (das wäre Zulassungspflichtig).

Herzeigen im öffentlichen Verkehrsraum (also "auffällig unauffällig" in Windschutzscheibe, Heckablage o.ä.) könnte auch ohne Betrieb als Missbrauch ausgelegt werden, würde ich also nicht versuchen.

Benutzen im öffentlichen Verkehrsraum (das sind auch nicht abgetrennte private Verkehrsflächen!) egal ob beim Fahren oder im Stehen ist eine Ordnungswidrigkeit, je nach Begleitumständen kommen dann noch andere Sachverhalte aus dem Straf-, Zivil- und Ordnungsrecht dazu. Kann teuer werden.

Die Benutzung auf abgetrenntem Privatgelände ist legal, sofern im Rahmen (also z.B. keine Belästigung wg. Lärm o.ä.), allerdings sollte man auf komische Fragen von Ordnungshütern vorbereitet sein.

Einschlägig sind primär mal §38 StVO und die StVZO.

Aber: Wozu braucht man sowas???

baertl  15.09.2011, 15:35

Da muss ich mich selbst kommentieren: "nicht betriebsbereit" heißt, dass es nicht z.B. durch einfachen Schalter eingeschaltet werden kann. Wenn das Ding nicht angeschlossen im Kofferraum liegt, dann ist das "nicht betriebsbereit".

Sithys 
Fragesteller
 15.09.2011, 15:50

Naja auf Shows ist sowas halt echt angesagt.

Mich würde es nur super nerven, wenn die mich anhalten, und das Ding liegt im Kofferraum und die brummen mir dafür noch ne Strafe auf -.-.

Nachdem ich aber eben schon etliche Urteile etc. gelesen habe, scheint dieser ganze "Ich setz mir im Straßenverkehr 'n Blaulicht aufs Dach"-Bereich sehr schwammig zu sein. Hoheitsaufgaben hin und her und keine Ahnung. Wie erwähnt, darum gehts mir auch nicht, ich brauchs nur für Privat Shows! Danke baertl!

baertl  15.09.2011, 15:57
@Sithys

Schwammig ist das nicht, da ist die StVO und die StVZO sehr sehr eindeutig.

baertl  15.09.2011, 16:06
@Sithys

Achja, nochwas: Auch wenn Du das (legal) nicht angeschlossen im Kofferraum mitführst, solltest Du keinen Anlass liefern, dass das missinterpretiert werden könnte - die Rennleitung ist bei solchen Dingen sehr argwöhnisch. Eine sehr ausführliche Verkehrskontrolle könnte die Folge sein, auch wenn sonst nichts passiert.

Am besten also als "Partylicht" im Originalkarton transportieren.

Solange Betriebsbereit nicht heisst, dass es offen sichtbar ist, darfst Du es mitführen.

Z.B.: Ansteckbereit fürn Zigarettenanzündern im Kofferraum verstaut.

Nur im Kofferraum mitführen ist normal ok. aber bei Autoshows oder Privatgelände sollte es weit genug von der nächsten Straße weg sein,und auch auf Parkplätzen wo Autoshows sind kann die STVO in Kraft sein.

ich habe dazu auch eine frage, ich habe mir strobos an die stosstange geklebt, diese sind nicht an die batterie angeschlossen, desweiteren eine sirene im motorraum, auch nicht angeschlossen halt auch nur für show zwecke. können die mir dann trotzdem einen drann pinnen, denn die strobos sehen aus wie ausgeschaltete tag fahrlichter

Betriebsbereit darfst du das nicht mitführen. Im Karton ,auf der Rücksitzbank dagegen schon.