Blaulicht Privat PKW?

4 Antworten

Hi,

Darf ich mir Blaue Frontblitzer (mit e Prüfzeichen) einbauen ins KFZ

Grundsätzlich gilt: wer fragen muss, ob er es darf, darf es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.

Im Detail: sofern Du die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 3 StVZO nicht erfüllst, darfst Du weder blaues Rundumkennleuchten noch Frontblitzer installieren.

und wenn ja was ist im Straßenverkehr zu beachten das sie ausgeschaltet sind oder muss man sie nicht betriebsbereit machen (Kabel rausziehen zb)

Es ist zu beachten, dass Du sie einfach nicht verbauen, geschweige denn verwenden darfst. Sondersignalanlagen müssen nicht nur genehmigt (im Sinne von zugelassen) sein, sondern auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden - spätestens das macht keine Behörde bei Privatpersonen.

Zum Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ich kann dir nur sagen wie es ist wenn sie angeschlossen sind. Dann ist es nämlich nach §52 Absatz 3 der StVZO nicht erlaubt:

(3) 1 Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht - Rundumlicht - dürfen ausgerüstet sein:

  1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
  2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
  3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
  4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

2 Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht - Rundumlicht -.

Soweit ich weiß müssen Blaue Rundumkennleuchten wenn man z.B. privat ein altes Feuerwehrauto kauft abgedeckt sein, oder abgebaut werden.

Ergänzend dazu:
Sofern Du nicht nach §52 Absatz 3 StVZO berechtigt bist, Dein Fahrzeug dennoch mit akustischem und optischem Sondersignal ausgestattet ist (z.B. direkt nach dem Kauf eines ausgemusterten Einsatzfahrzeugs etc.), dann musst Du

a) das Sondersignal technisch außer Betrieb setzen (also z.B. die Anlage von der Stromversorgung trennen) und

b) die blauen Lichtkappen abmontieren, abkleben oder durch andersfarbige (weiße/gelbe) Hauben ersetzen, so dass es auch optisch nicht nach Sonderrechtsfahrzeug aussieht.

Wenn Du das Fahrzeug dann zulassen möchtest, dann kann das ggfs. noch an weitere Bedingungen geknüpft sein. Bei Filmfahrzeugen ist es bspw. oft so, dass außer den o.g. Dingen auch Schriftzüge wie "Polizei" oder "Notarzt" durchgestrichen/überklebt oder mit einem Magnetschild "Filmfahrzeug" überdeckt sein müssen.
Ausnahmen werden aber oft bei Oldtimerfahrzeugen gemacht, da diese ja möglichst originalgetreu gezeigt werden sollen.

NEIN, das darfst du NICHT und das dürfte auch ganz klar sein.

Vor allem bei blauen wird man dir immer unterstellen, damit "Missbrauch" zu treiben und die Vermutung liegt auch nahe.

Viele Grüße

Michael

Soweit ich weiß darfst du alle möglichen anbauten an Blaulicht und so weiter auf deinem Auto verbauen solange es auf einem Privatgrundstück steht. Sobald es im öffentlichen Bereich ist, darf es nicht mal nur irgendwo aufgesetzt sein.