blaulicht montage

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Nein, wenn das Fahrzeug bzw. dessen Halter nicht dazu berechtigt ist. Siehe Straßenverkehrszulassungsordnung, § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten, Absatz (3), hier insbesondere der letzte Satz. Das gilt wohl auch, wenn die Leuchten nicht angeschlossen sind. Schon allein der Verdacht reicht aus (z.B. wenn der Anschlußstecker für den Zigarettenanzünder runter baumelt) um eine sehr sehr detaillierte Verkehrskontrolle zu provozieren.

Diese Innenleuchten sind übrigens auch bei berechtigten Fahrzeugen eher von zweifelhafter Legalität, sie entsprechen keiner DIN o.ä. Dennoch sind vor allem die Windschutzscheibenblitzer mittlerweile gebräuchlich, die Sonnenblendenblitzer eher nicht. Da dürfte die Blendwirkung durch Spiegelung in der Scheibe als gefährlich gelten, ich kenne kein ernsthaftes Praxisbeispiel in der Realität (d.h. an einem berechtigten BOS-Fahrzeug).

Darf man fragen, wozu das ganze eigentlich dienen soll?

In einem Privaten PKW mit Sondersignalanlagen zu fahren ist verboten!

Auch wenn du zu einem Feuerwehreinsatz oder ähnlichem musst/willst...

Es gibt sogar für Einsatzfahrzeuge Vorschriften was den einbau von Sondersignalen angeht: Die Sondersignalanlage muss eine E-Zertifizierung haben,diese Kosten als RTK (Rundumton kombinationsanlage also Blaulichtbalken für den Festanbau) ca. 3000€ und als RKL (Rundumkennleuchte also Blaulicht evt. mit Magnet) so um die 300€ bis 900€ (darf keine billige von Baumarkt sein) Gute genemigte Frontblitzer sind auch nicht billig.

Zudem muss eine Sondersignalanlage eingetragen bzw. das mitführen einer Magnetleuchte oder Sonnenblenden-frontblitzern erlaubt und vermerkt sein.

Erst dann bekommt ein Einsatzfahrzeug eine Sondergenemigung.

Für den Privat PKW bekommst du erst recht keine Sondergenemigung,somit ist es Verboten auch wenn du sie nicht benutzt.

Das Benutzen eines Blaulichtes ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit (nur) 15 Euro Bußgeld geahndet wird.

Reiswaffel87  20.12.2011, 18:03

Dabei handelt es sich um einen Auffangtatbestand. In aller Regel kommt viel mehr in Frage, wie zum Beispiel mindestens das Doppelte der üblichen Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen oder Rechtsüberholen. Auch wird das Gerät eingezogen. Straftaten wie Nötigung oder Amtsanmaßung kommen ebenfalls in Betracht.

gri1su  21.12.2011, 00:54
@Reiswaffel87

genau so ist es. Dieser Kommentar hätte DH verdient.

--nein--- genausowenig wie ein Maschinengewehr vorne auf der Motorhaube, auch wenn es nicht geladen ist

Marco7Stgt  20.12.2011, 14:46

Worauf berufst Du dich mit deiner Antwort? Natürlich darf er das.