Blaulicht gelblicht verbot?
es ist ja verboten mit einen blauen oder gelbenblinglicht zu fahen, da ich aber oft schnell zu gerätehaus der ffw und zum rotenkreutz (18km) fahren brauch ich etwas was auffällig ist ! Wie schauts den mit eien grünen oder roten blinglicht aus steht ja niergens drin das dieses verboten ist ?!
9 Antworten
Muss auch nirgends stehen das diese verboten sind.
In der Fahrschule hast Du gewiss gelernt, dass nur zugelassene Leuchtmittel montiert werden dürfen. Irgendwelche Blinklichter in grün oder sonstwas gehören nicht dazu und ist für dich auch gar nicht von Nöten.
Hallo Max,
NEIN, das darfst du nicht.
Das steht nämlich doch irgendwo - nämlich in der StVZO ab § 49a:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html
Und was sollte das denn überhaupt bringen?
Schon mal darüber nachgedacht, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer mit deinem "irgendwie-farbigen" Blinklicht überhaupt nichts anfangen können?
Damit erreichst du eher das Gegenteil - nämlich, dass die anderen denken, dass da ein Verrückter auf der Straße unterwegs ist und du deshalb später anstatt früher ankommst.
Außerdem darfst du deine "kleinen Sonderrechte" sowieso nur in sehr begrenztem Maße nutzen.
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
So steht es in § 35 StVO und das gilt auch für "echte Einsatzfahrzeuge". Also erst Recht für Privatfahrzeuge auf dem Weg zur Dienststelle, denen dies aber kein anderer Verkehrsteilnehmer ansehen kann.
Viele Grüße
Michael
Sie haben Dringlichkeit aber er gehört nicht zum Rettungsdienst sondern wahrscheinlich zu einer SEG oder einer EG
Nimmst du dich da nicht ein wenig zu wichtig? Sobald du in einem Einsatzfahrzeug sitzt, wird es ja legal geschaltet. Das reicht auch. Du musst nicht den Helden spielen.
Gruß S.
Die Scheinwerfer sind vorgegeben, genauso wie das Rück- und Bremslicht (rot) und die Blinker (gelb).
Sonstige Farben haben an einem KFZ nichts zu suchen.
ok danke :)
Außerdem musst du dich in deinem privaten KFZ genauso an die Verkehrsregeln halten wie jeder andere auch.
Nur weil man bei der FFW oder dem DRK ist, darf man nicht gleich herum rasen, geschweige denn bunte Lämpchen aufs Auto setzen...
Ein Kollege von mir ist wegen so einem Unsinn ums Leben gekommen. Er wollte auch schnell helfen und letztendlich hat es ihn das Leben gekostet...
NEIN, das ist strengstens verboten. Du machst dich damit strafbar. Musst halt früher losfahren. So einfach ist das.
Dein Ernst er muss schnell zum Gerätehaus von Feuerwehr und DRK....
Wenn er vor Alarmierung los fährt ist es verdächtig ;)
ja, ok, aber trotzdem darf man an einem Privatfahrzeug keine besondere Beleuchtung anbringen
Hallo Max,
da fällt mir außerdem noch ein, dass ein Rettungsdienst in Deutschland innerhalb von 10 oder 15 Minuten vor Ort sein soll oder muss.
Da kann es gar nicht sein, dass du erst 18 Kilometer zum DRK fahren musst, um dann in den Einsatz zu gehen.
Dementsprechend haben deine Fahrten zum DRK wohl keine solche Dringlichkeit, dass du überhaupt irgendwelche Sonderrechte hast.
Viele Grüße
Michael