Mahnungen auf Grund Umzug nicht erhalten und jetzt Inkassobrief. Was tun?
Hallo liebe Community.
Letztes Jahr wohnte ich für ca. 4 Monate in einer WG. Kurz vor meinem Auszug bestelle ich bei einem Warenhaus eine Tasche, die ich dann im Umzugsstress und darauffolgender schwerer Krankheit vergaß zu bezahlen. Einen Nachsendeantrag stellte ich leider nicht. Nun habe ich heute Nachricht aus der ehemaligen WG bekommen, dass zwei Briefe (die wohl nach Rechnungen aussahen) für mich kamen und von meinen ehemaligen Mitbewohnern als "unbekannt verzogen" wieder zurückgeschickt wurden. Nun sei weider ein Brief gekommen und zwar von EOS Inkasso-Dienst.
Muss ich die Forderungen vom Inkasso-Dienst in vollem Umfang bezahlen? Die Mahnungen bzw Zahlungserinnerungen kamen nie bei mir an. Ich habe noch nie Rechnungen vergessen und ich wäre auch bereit den Betrag für die Tasche sowie die Mahngebühren zu bezahlen. Aber muss ich die Inkassogebühren bezahlen? Wie sieht da die rechtliche Lage aus? Da ich noch Studentin bin, kann ich mir einen Rechtsanwalt nicht leisten und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.
4 Antworten
Du bezahlst sofort die Rechnung + 2,50 € pro Mahnung + Adressermittlungsgebühr.
Das zahlst du direkt an den Lieferanten - nicht an EOS. Der Inkassobude schreibst du nur, dass die Forderung beglichen ist und fertig.
Weitere Bettelbriefe werden nicht beachtet.
Einen anwalt brauchst du nicht.
Wenn die so dumm sind und einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, brauchst du auf dem nur ankreuzen, dass du komplett widersprichst und ans Gericht zurücksenden. Das wäre das entgültige Ende der Aktion.
Hi!!
Also grundsätzlich gilt wenn ich etwas bestelle im Internet oder im Versandhaus und ich hole diese Ware bei der Post oder Hermes nicht ab, geht die Ware an den Absender zurück. Du brauchst die Ware natürlich nicht bezahlen.
Gruß
Tommy
dass du in der vergangenheit nie vergessen hast, rechnungen zu bezahlen, interessiert den gläubiger nicht. in diesem fall sind es sogar 2: das warenhaus und das beauftragte inkassounternehmen.
dass du die rechnungen nicht erhalten hast, ist nicht schuld der gläubiger! aus deren sicht bist du eher die ´flüchtige´! die inkassogebühren musst du selbstverständlich auch bezahlen! du kannst natürlich auch noch länger warten, bis dich der gerichtsvollzieher samt vollstreckungsbescheid aufgespürt hat. also, bring die sache in ordnung, so schnell es geht und bevor du eine klage wg. betruges am hals hast. dann kannst du nämlich dein studium etc. vergessen. einen negativen schufa-eintrag hast du evtl. schon ..:o(
das ist ein komplexer bereich und unter bestimmten voraussetzungen hast du vllt. recht. aber wissen wir, was in den vorherigen briefen stand?? und von wem die kamen? wenn es hier schon der 3. brief war? wenn es ermittlungskosten gab? vollstreckungskosten? usw. usw. die gebühren setzen sich aus vielen (zulässigen) komponenten zusammen.
Solange es keinen gerichtlichen Titel gibt, sind Inkassokosten nur Wunschträume von Abzockern.
Einen negativen Schufaeintrag hat sie nicht - den gibts erst bei Abgabe der Vermögensauskunft oder bei Verurteilung, was hier beides nicht zu erwarten ist.
dass du die rechnungen nicht erhalten hast, ist nicht schuld der gläubiger
Das ist richtig. Es gibt aber ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshof. Demnach waren bei einem Umzug sogar die Anwaltskosten nicht zu bezahlen vom Schuldner. Warum? Es lag kein Verzug vor. Der Verzug ist nicht schon mit bloßem Versand der Mahnung eingetreten, sondern erst wenn die Mahnung nachweisbar im Machtbereich bzw. im vom Empfänger vorgesehenen Briefkasten angekommen ist.
Dass der Gläubiger keinen Bock hat, die "unbekannt verzogen" Hinweise ernst zu nehmen und sich per Meldeauskunft zu informieren, wohin der Schuldner verzogen sein könnte, ist alleine sein Problem. Die Kosten der Meldeauskunft kann er vom Schuldner als Schadensersatz verlangen, schließlich hat der Schuldner genau diesen Schaden verursacht. Mehr aber nicht.
die inkassogebühren musst du selbstverständlich auch bezahlen
Das ist Quatsch. Ein großer Internet-Versandhändler braucht keine Hilfe durch Inkassobüros. Zudem würde ich genau hinschauen. Wenn der Händler Bonprix o.ä. heißt, dann gehört EOS zum selben Konzern. Da ist schon ganz grundsätzlich nichts erstattungsfähig, da gar keine Rechtsdienstleistung vorliegt.
du kannst natürlich auch noch länger warten, bis dich der gerichtsvollzieher samt vollstreckungsbescheid aufgespürt hat
Ein an falscher Adresse zugestellter MB/VB entfaltet nicht seine Rechtskraft. Er ist angreifbar und zwar innerhalb der 14 Tage wo man ihn das erste Mal zu Gesicht bekommt.
bevor du eine klage wg. betruges am hals hast.
Niemand kann jemand anderen wegen Betruges verklagen. Du verwechselst hier Strafrecht mit Zivilrecht. Ansonsten bringt eine Anzeige wegen Betruges wenig, denn es mangelt an Vorsatz. Der ist im Einzelfall nahezu nie nachweisbar, es sei dann, man gibt zu nie bezahlt haben zu wollen und den Umzug böswillig ausgenutzt zu haben. Aber wer macht das schon...
Liste mal auf welche Positionen konkret eingefordert werden
Hier wird gerne getrickst
Die Inkassoabzockgebühren muss er selbstverständlich nicht bezahlen.