Bin ich verpflichtet bei der Miete einer Wohnung eine Garage zu mieten die Separat vermietet wird?

7 Antworten

Dass die Straße aufgerissen werden muss, ist Sache der Telekom.

Untertischgerät bezahlt er wohl, was auch richtig ist.

Garage willst Du nicht mieten, aber laufend kostenlos einen Stellplatz belegen oder kannst Du einen solchen auch anmieten? Ich glaube nicht, dass ein Stellplatz im Freien einfach ohne Miete zu haben ist. Solche Plätze kosten normalerweise zwischen 15 und 30 € je Monat. Garagen ab 30 € bis ohne Begrenzung nach oben.

Rede doch mit Deinem Vermieter und sage ihm, dass ihr nicht die Absicht hattet, eine Wohnung mit Garage zu mieten, wenn es alternativ auch Stellplätze gibt und frage ihn, wieviel ein Stellplatz pro Monat kostet.

Falls er weiterhin darauf besteht, dass ihr eine Garage anmietet, dann macht das, aber mit der Erlaubnis, sie weiter zu vermieten, ggf. auch an Leute, die nicht im Haus wohnen. Im Allgemeinen ist es nicht besonders schwer, über Aushang am schwarzen Brett, Supermarktaushang oder Kleinanzeigen einen Mieter zu finden. Falls ihr beispielsweise 50 € pro Monat für die Garage zu zahlen habt, könntet ihr ohne weiteres dann auch mehr nehmen und damit sogar noch ein gewisses "+" erzielen.

Bevor ihr jetzt einen Krieg anzettelt, ist das doch der Königsweg, oder?

Squoll 
Fragesteller
 28.11.2016, 13:42

also um es mit den Stellplätzen zu erklären, die stehen frei zur Verfügung in der Straße aufwärts und abwärts.Da parken die Anwohner die keine Garagen haben. 
Dein Vorschlag ist super, er droht mir aber nun zu Kündigen wenn ich nicht mache was er will. das muss und kann ich mir nicht gefallen lassen.

bwhoch2  28.11.2016, 14:18
@Squoll

Wie soll er Dir drohen? Kündigen kann er Dich, falls er Eigenbedarf beansprucht. Damit dürfte er aber eine ganze Zeit lang noch nicht durch kommen.

Ansonsten, wenn Du gegen den bestehenden Mietvertrag grob verstößt oder Deine Miete nicht bezahlst. Mal ganz grob gesagt. Lass Dich davon nicht beeindrucken.

Frag, ob er einverstanden ist, dass Du die Garage ggf. auch an Leute, die nicht im Haus wohnen, weiter vermieten darfst. Dagegen kann er eigentlich nichts haben.

Somit könntest Du die Garage anmieten und er wäre erst einmal zufrieden.

Ganz so einfach ist es nicht. Bei uns ist es Pflicht einen Garagenplatz im Haus zu mieten, wenn man denn ein Auto besitzt. Genau wie die Vermieter verpflichtet sind bei Neubauten eine bestimmte Mindestzahl Parkplätze zu bauen.

Das liegt also nicht unbedingt an deinem Vermieter, dass du einen Garagenplatz mieten musst.

Das entscheidet die Gemeinde.

martinzuhause  28.11.2016, 13:34

das muss dann aber schon im wohnungsmietvertrag stehen. der vermeiter kann da nicht später kommen und sagen das der wohnungsmietvertrag nur de anfang ist und er noch so einige verträge lang bringt

Goodnight  28.11.2016, 14:06
@martinzuhause

Nein darin steht es nicht, der Mietvertrag für die Garage ist bei uns auch separat.

Wer ein Auto hat muss es im Mietshaus abstellen oder einen anderen Garagenplatz /Abstellplatz nachweisen.

Das ist eine städtebauliche Sache.

Sofern der Wohnraummietvertag bereits unterzeichnet ist und der Vermieter kein Druckmittel hat, besteht für Sie keine Veranlassung, die Garage hinzu zu mieten.

Wurde im Mietvertrag kein Festnetzanschluß für Internet o.ä. zugesichert, besteht auch kein Anspruch darauf.

So etwas klärt man vorher!


Vor ab der Vermieter erzählte mir nicht das kein Festnetz vorhanden ist 

Muss er auch nicht. Telefon und Internetanschluss sind dein Privatvergnügen.

Jetzt droht er mir mit der Auflösung des Mietverhältnisses

Auflösen geht nicht, eine Kündigung müsste er begründen.

da die Garage teil der Miete sei

Dann hätte er das in den Wohnungsmietvertrag reinschreiben müssen.

Squoll 
Fragesteller
 28.11.2016, 13:45

Zum Festnetzanschluss zu ergänzen, er wusste von dem Problem. Er hat es all die Jahre nie selber geregelt. Er wusste das ich beruflich auf Internet angewiesen bin. Hatte mir aber nicht gesagt das erst eine neue Leitung gelegt werden muss sondern nur das die Telekom zur Verfügung steht.

Die Telekom klärte mich erst über das Problem auf.

Die Garage MUSS definitiv nicht mitbezahlt werden, wenn sie nicht im Mietvertrag erwähnt wird!