Muss ich für Garage ohne Mietvertrag zahlen ?

3 Antworten

Wie lange hast du die Garage genutzt?

Ca. Ein Jahr.

@Whisky2014

Und nach diesem Zeitraum fällt deinem Vermieter ein, dass er von dir Miete bekommt?  Hättest du jetzt gesagt "zwei Monate" hätte man noch von einem mündlichen Vertrag ausgehen können. Aber nach diesem Zeitraum wird dem Vermieter niemand mehr abnehmen, dass er dich die Garage nicht unentgeltlich nutzen liess. Dass du keine Miete dafür zahlst wäre ihm dann doch schon viel früher aufgefallen und er hätte dir mächtig auf die Füsse getreten. Du konntest also davon ausgehen, die Garage kostenlos nutzen zu dürfen.  Außerdem wird es deinem Vermieter schwerfallen nachzuweisen, dass eine Garagenmiete vereinbart war. Also , nein, du musst nicht zahlen.

Wenn es keinerlei Aufzeichnung über die Miethöhe u.a. gibt, kannst du davon ausgegangen sein, daß er sie dir unentgeltlich überlässt bzw. daß die Nutzung im Mietpreis drin ist. Solltest du jedoch ein, zwei Mal eine separate Garagenmiete überwiesen haben, dann siehts anders aus...

Ihr seid einen mündlichen, zeitlich begrenzten Vertrag eingegangen. Dieser Vertrag bedarf nicht der Schriftform. Der Vermieter berechnet Dir dafür ein Nutzungsentgeld. Wenn Du dieses nicht vorher erfragt hast ist dies Dein Problem. Solange der Mietpreis ortsüblich ist wirst Du nicht um eine Zahlung rum kommen.