Frage zum Stellplatz

7 Antworten

Der Vermieter kann mit seinem Eigentum machen, was er möchte. Und wenn er es beispielsweise vermieten möchte, kann er das tun. Das trifft selbstredend auf der Plätze zu. Es sei denn, in Ihrem persönlichen Mietvertrag steht drin, das sie den Stellplatz kostenfrei nutzen können.

Auch kann er, wenn er Dinge vermietet, beispielsweise einen Stellplatz, jeden Vertrag unterschiedlich gestalten. Also beispielsweise auch unterschiedliche Miete nehmen oder gar keine. Oder Bedingungen an den Mietvertrag stellen usw. und sofort.

Eventuell bestehen seitens des Vermieters gewisse Bedenken wenn ein Stellplatz unter einem Baum liegt ist es vermutlich anderst wie auf freier Fläche oder es ist eventuell auch etwas schwieriger da gerade einzuparken.. die Preise kann er bestimmen wie er lustig ist . Schließlich gibt es auch öffendlichen Verkehrsraum . Ein anderer Grund könnte sein das er je nach Anzahl der Mietparteien keine ausreichende Anzahl Parkflächen ( 1,5 Parkplätze je Wohneinheit ) anbieten kann und von der Verwaltung des Ortes zur Kasse gebeten wurde entsprechende ausgleichszahlungen zu leisten.. Diese kann er durchaus Berechtigt umlegen.. Ich hatte damals als ich aus einem Einfamilienhaus ein Zweifamilienhaus gemacht habe zusätzliche Parkflächen ausweisen müßen, die mehreren tausen Euros hab ich dann in einen Teil meiner rasenfläche investiert und zusätzlichen Parkraum geschaffen.. war zwar teurer wie zu kaufen aber für freien Verkehrsraum zu bezahlen den ich nicht wie ich es will nutzen kann ist mir als Schwabe diese Ausgleichszahlung zu teuer. Könnte ein möglicher Hintergrund sein.. Nicht immer sind Vermieter auch die rafgierigen Monster.. und ich nehme auch nix extra für den Stellplatz des Mieters.. Joachim

Vorher haben die Hausbewohner hier immer kostenfrei geparkt. Meine Frage ist nun, darf er das überhaupt? Er verbietet den Mietern auf dem Hof zu parken, wenn sie keinen Platz mieten

Wenn der Parkplatz nicht Bestandteil Ihres alten Mietvertrages ist, hat er das Recht dazu.

Er bietet jedem Mieter andere Mietpreise an. Das ist doch bestimmt nicht rechtens, oder?

Der Vermieter darf die Preise bestimmen, auch darf er von einem Mieter mehr und einem Anderem weniger nehmen.

Wenn im Mietvertrag kein Stellplatz mitvermietet wurde darf das der Vermieter - es ist schließlich sein Grundstück. Auf ein Gewohnheitsrecht kann man sich im Mietrecht nicht berufen.

Wenn in deinem Mietvertrag ein Stellplatz enthalten ist, gilt der auch bei einem neuen Eigentümer. Wenn das nicht so st, kann der Vermieter die Stellpätze gegen Geld vermieten. Ein "Gewohnheitsrecht" gibt es nicht.