bin ich mit Krankenhauseinweisung von der Massnahme Alg 2 raus?
Hallo, ich habe heute die Einladung zu einer Massnahme bekommen, vom Träger selbst, nicht vom Jobcenter was schon eigenartig genug ist, da mit mir seitens des JC nichts in dieser Richtung besprochen wurde.
Ich habe einen anderen Massnahme mit Einzelbetreuung zugestimmt, einmal die Woche, beim gleichen Träger, aber eben eine andere Massnahme. Hier, unabhängig von der Krankenhauseinweisung, siehe unten, die Frage, wie ich mich am besten verhalte.
Amtsarzt zur Beurteilung meiner Arbeitsfähigkeit ist eingeschaltet, Reha ist beantragt, chronische Krankheit ist bekannt. Die Frage ist ob ich bei diesen Voraussetzungen überhaupt eine Massnahme machen "muss."
Daneben hab ich einen Krankenhauseinweisung vom Hausarzt wegen Herzproblemen und hab einen Tag vor Massnahmenbeginn einen Termin in der Ambulanz.
Bin ich, plump gesagt, mit der Einweisung aus der Massnahme raus?
Sie geht 3 Monate, ich hab aber noch keine Ahnung was beim Termin in der Ambulanz passiert bzw. entschieden wird.
3 Antworten
Krankenhauseinweisung brauchen die imKrankenhaus immer zur Abrechnung bei Kassenpatienten. Eine Krankenhauseinweisung bedeudet nicht gleich
stationäre Aufnahme. Entschieden wird erst beim Termiin.
Daher musst du zur Maßnahme wenn du nicht stationär bleiben musst und wenn doch kann sie dann auch begonnen werden wenn du wieder draußen bist.
Solange der Amtsarzt dir noch keinen Termin zukommen lassen hat und einen eindeutige Erwerbsminderung nicht ausgeschlossen ist, gilst du automatisch als voll erwerbsfähig und bist verpflichtet auch an Maßnahmen teilzunehmen.
Hallo
also mit dem Amtsarzt usw. wird nur belegt das du nicht ohne weiteres diese oder jene Arbeite ausführen kannst die dich vielleicht stressen könnten und deinen Krankhetszustand verschlimmern.
Mit der Einweisung bist du noch nich raus, denn es handelt sich wohl eher um eine Überweisung deiens Hausarztes weil sonst hättest du nämlich keine Termin sondern würdest unverzüglich ins Krankenhaus gebracht. D. h. es ist nichts akutes sonern scheint eher ein genereller Ceck zu sein der dir demnächst bevorsteht und der kann an einem Tag erfolgen so dass du gegen Abend wieder zuhause wärst.
Und zur Massnahme. Wenn du bei einem anderen Träger bist haben die auch ein wenig zu sagen und wenn du nichts dazu vom Jobcenter bekommen hast, war das vielelicht im Rahmen der aktuellen Trägerschaft einer der Bestandteile gewesen die du vielelicht nur noch nicht gelesen hattest (man erhält ja immer Bläter wo darauf hiongwiesen wird was geplant ist, was man unterschreiben muss).
So gesehen scheint mir das die Erklärug dafür zu sein. Diese Massmnahme kannst du nur dann vorzeitig beenden wenn du dadurch eingeschränkt bist also deine Gesundheit drunter leidet (vermute ich) aber da wie ich ebenfalls vermute das ganze nur schulische Dinge beinhaltet, also keine körperliche Tätigkeit auf dich zukommt, wird sie zumutbar sein.
Nein es handelt sich schon um eine Einweisung. Diese wird aber nur für die Abrechnung bei Kassenpatienten benötigt. Eine Einweisung brauch man selbst, wenn man nur den Gips vom Arm abgemacht bekommt.
Warum solltest du raus sein? Du hast im Krankenhaus einen Termin bei der Amulanz, nicht mehr und nicht weniger! Du bist dort ja nicht stationär eingewiesen.
Beim Termin in der Ambulanz wird entschieden, was weiter passiert, nicht vorher!
Krankenhauseinweisung brauchen die imKrankenhaus immer zur Abrechnung bei Kassenpatienten. Eine Krankenhauseinweisung bedeudet nicht gleich stationäre Aufnahme. Entschieden wird erst beim Termiin.
Krankenhaus EINWEISUNG