Bin ich gezwungen etwas zu kaufen?

3 Antworten

Sie kann in ihr Profil schreiben, was sie will. Wenn sie nicht ein Angebot gemacht hat (Hose yx, Preis xy) und Du nicht geschrieben hast: "Das kaufe ich", dann gibt es keinen Kaufvertrag.

Du redest ja nur davon, dass Ihr Daten ausgetauscht habt. Aber was habt Ihr vorher geschrieben?

Klausel ist unwirksam, da überraschend.

Ein Kaufvertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung. Eine Kontaktaufnahme entspricht diesem noch lange nicht.

Nein, brauchst Du nicht..

Sie hätte auch hinschreiben können Datenaustausch = verkaufen der Seele und übergab allen Eigentums, die mit mir in Kontakt träten, sowie das Recht auf das Erstgeborene und die andere Partei räumt das Recht ein, das er jederzeit von mir getötet werden darf ohne irgendwelche Konsequenzen.

Hätte sie einen "Knöpfechen" wie man es bei jedem Online Shop bei den AGBs hat, und man das bei Ihr bestätigt, dann wäre es rechtsgültig... da sie aber kein Knöpfehen hat mit dem man dem zustimmen kann.

Kann sie dichdrei mal am...

Schreib Ihr bei der nächsten Mail irgend was in den Betreff und setze ein Fußnote ganz an das Ende, so eines * hin, das ist die Markierung das damit Bedienungen verbunden sind! Und das kommt noch hin: "nach §:)"

"nach §:)" wird auf Deinem Profil definiert, ca so: mit "§:)"wird jeglicher Partei mit der meine Person in Kontakt tritt bei einem Schriftverkehr deutlich gemacht das jede Nachricht die mit "§:)" versehen ist mit Bedingungen verbunden ist, die Bedingungen werden im Schriftverkehr genauestens definiert. Jegliche Person die eine Nachricht mit "§:)"erhält stimmt bei jeglicher weiteren Kontaktaufnahme mit meiner Person denn Bedienungen die Nachrichten mit "§:)" enthalten mit vollstem Bewusstsein zu!

ganz unten wird die Fußnote erklärt, mit ca. so einem Text:

*Die kosten für das Verfassen dieser Nachricht werden Ihnen mit 25.000€ berechnet. Das durch lesen war die Zustimmung zu dem Kaufvertrag! Durch die Markierung mit dem Zeichen für eine Fußnote im Anhang wurde deutlich gekennzeichnet das diese Nachricht mit Bedienungen verbunden ist, da im Betreff eine ausführliche Beschreibung nicht Platz fand, waren sie bei mir dies bezüglich verpflichtet die Hintergründe der Markierung zu hinterfragen. Da sie das nicht gemacht haben, haben sie stillschweigend zugestimmt!

Jegliche weitere Kontaktnahme mit meiner Person wird als Bestätigung und Akzeptanz dessen verstanden was hiermit an sie vermittelt wird. Damit stimmen sie der Begleichung der offen stehenden Forderung von 25.000€ zu. Des weiteren gilt eine Kontaktaufnahme über diese Plattform oder jeglichen anderen Weg, als Zustimmung falls der offenen Forderung von 25.000€ nicht nachgekommen wird, das meiner Person das volle Recht eingeräumt wird auf Kosten Ihrer Person gerichtliche Maßnahmen einzuleiten um die offen stehende Forderung von 25.00€ einzuklagen!

mit freundlichen Grüßen

ABC..