Bin ich für das Führen von Fahrzeugen ungeeignet?

3 Antworten

Um dieseFrage richtig beantworten zu können, müsste man wissen wie du fährst.

Nur weil man nicht geblitzt wird heißt es nicht, dass man nicht permanent den Verkehr blockieren, anderen die Vorfahrt nehmen oder sie schneiden kann, oder sich sonst irgendwie rücksichtslos verhält.

Ein Punkt wegen "Unachtsamkeit" sagt überhaupt nichts aus, das geht schnell. Ist mir auch schon passiert. Bei Dunkelheit und starkem Regen ein schlecht angebrachtes Tempolimit übersehen und schwupps..

bln1993 
Fragesteller
 17.04.2022, 23:44

Na so wie ich es in der Fahrschule gelernt habe 🥲🥹🥹

Paejexa  18.04.2022, 00:15
@bln1993

Das Problem an den meisten Fahrschulen ist, dass die Schüler nur auf die Prüfung vorbereitet werden. Nicht aber auf den echten Straßenverkehr

Falls es gleich heißen könnte „das kann nur ein Gutachten klären“

Es gibt einen speziellen Fall, in dem das tatsächlich nur ein Gutachten klären kann.

Wenn dir die Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit entzogen wurde und sie anschließend wiedererteilt wird, würde man dir beim ersten Punkt innerhalb der neuen (Rest-)Probezeit tatsächlich eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unterstellen, was dann direkt zu einer MPU führen würde.

§2a Abs 5 StVG:

Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
bln1993 
Fragesteller
 18.04.2022, 11:32

Nein trifft auf mich nicht zu

Natürlich nicht.