Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach negativer MPU?
10 Jahre oder 15 Jahre?...Habe 2008 eine MPU absolviert mit negativem Ergebnis. Habe mir bis zum heutigen Tag keine weiter Sachen zu schulden kommen lassen. Weder im Straßenverkehr noch sonst iwo. Quasi eine weiße Weste. Auskunft aus dem Fahreignungsregister angefordert. Daten:
Tilgungsdatum 17.10.2023
Eingangsdatum 28.10.2008
FE-Merkmal ENTV B
Dat. d. Entsch./Ausstellung. 15.09.2008
Datum der Unanfechtbarkeit Abgabe Vorlage 17.10.2008
Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis
§ 3 StVG, Par. 46 Abs. 1 FeV
Entscheidung für die Maßnahme zur Fahrerlaubnis
312 - Neigung zur Rauschgiftsucht
Am schlimmsten Tag meines Lebens wurde ich auf dem Fahrrad angehalten mit Alkohol und Cannabis im Blut...
Wenn mich nicht alles täuscht sind das die Daten nach denen die Füherscheinstelle/Landkreis entscheidet ob und wann ich meinen Führerschein wiederbekomme oder nicht!?...Richtig?...oder gibt es da noch Sachen nach den sich gerichtet wird?
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage.
Hab ich Chancen...in welcher Form auch immer...den Führerschein schon nach Ablauf von 10 Jahren (Jetzt 13 Jahre) ohne MPU wieder zu erlangen (Anwalt). Oder sind die Daten aus Fahreignungsregister eindeutig und es besteht keine Chance das vor dem Ablauf der 15 Jahre Frist iwas machbar ist?
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus
HankChief
3 Antworten
Tilgungsdatum 17.10.2023
Dieses Datum ist für dich und für die Fahrerlaubnisbehörde relevant. Danach darf dir die Tat nicht mehr vorgehalten werden, selbst wenn man noch Kenntnis davon hat.
Hab ich Chancen...in welcher Form auch immer...den Führerschein schon nach Ablauf von 10 Jahren (Jetzt 13 Jahre) ohne MPU wieder zu erlangen (Anwalt).
Nein. Bei Zweifeln an der Fahreignung, welche sich ja unweigerlich aus der noch vorwerfbaren Tat ergeben, ist eine MPU anzuordnen. Da du damals falsch beraten wurdest, bestehen hier ja nicht nur Zweifel, die Fahrerlaubnisbehörde hat sogar offiziell deine Nichteignung festgestellt, da du entweder die negative MPU eingereicht oder die Frist verstreichen lassen hast statt die Fahrerlaubnis vorher freiwillig abzugeben.
Wenn also das Tilgungsdatum erreicht ist hat die Fahrerlaubnisbehörde nicht mehr die Möglichkeit eine MPU zu verlangen und muss (gegebenenfalls nach neuer Führerscheinprüfung) der Fahrerlaubniserteilung zustimmen?
Richtig. §29 StVG:
(7) Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung der betroffenen Person für die Zwecke des § 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden.
Ein Neuantrag führt nicht zur Verlängerung der Tilgungsfrist. In §28 Abs 3 StVG ist geregelt, was ins Fahreignungsregister eingetragen werden darf. Hier finden sich nur Entscheidungen, Urteile, Verzichte und dergleichen, nicht aber der Punkt "Beantragung einer Fahrerlaubnis" - wozu auch, schließlich hat ein Antrag ja keinen Einfluss auf die Eingnung.
Wenn du eine erneute MPU ablegst und sie negativ ausfällt, musst du den Antrag auf Neuerteilung zurückziehen, bevor eine rechtskräftige Entscheidung getroffen wird und insbesondere dafür sorgen, dass das Gutachten nicht in die Hände der Behörde gelangt. Würde dir auf Basis der neuen MPU die Erteilung versagt werden, wäre das eine Entscheidung, die ins FAER einzutragen wäre und welche eine neue Tilgungsfrist mit sich bringt.
Wenn also das Tilgungsdatum erreicht ist hat die Fahrerlaubnisbehörde nicht mehr die Möglichkeit eine MPU zu verlangen und muss (gegebenenfalls nach neuer Führerscheinprüfung) der Fahrerlaubniserteilung zustimmen?
Richtig. Mit einer aber nicht ganz geringen Wahrscheinlichkeit musst du jedoch die Führerscheinprüfung erneut ablegen.
Jetzt brauche ich meinen Führerschein allerdings dringend wieder ( Berufliche und familiäre Situation).
Sorry, aber das interessiert bei der FSSt absolut niemanden.
Sollte ich aus irgend einem Grund die MPU nicht bestehen ( hab in dieser Hinsicht schon Pferde kotzen sehen und ganz schlechte Erfahrungen gemacht was meine erste MPU angeht) müsste ich ja wieder 15 Jahre warten!?...Oder reicht es dann im Fall der Fälle das negative Ergebnis nicht an die Fahrerlaubnisbehörde zu schicken?
Wenn du die MPU nicht bestehst, erfährt die FSSt davon nur, wenn du das Ergebnis selbst mitteilst. Das solltest du aber natürlich tunlichst unterlassen, denn dann könnte deine Befürchtung zutreffen.
Allerdings wären deine Chancen auf das Bestehen der MPU ohne Abstinenznachweis ohnehin sehr schlecht.
Super...Das macht Sinn und ist super eklärt...Sie können sich nicht vorstellen wie Sie mir damit geholfen haben...Besten Dank für die schnelle Antwort und für Sie einen guten Rutsch ins neue Jahr... Liebe Grüße HankChief
15 jahre
10 Jahre Tilgung und 5 Jahre Anlaufhemmung
15 Jahre (10 + 5 ) , danach musst Du eine neue Führerscheinprüfung ablegen wie ein 18 jähriger.(wenn Du Dir das zutraust, brauchst Du dafür nicht in die Fahrschule !! ) Am eigenen Leib erfahren. :-(
Wenn also das Tilgungsdatum erreicht ist hat die Fahrerlaubnisbehörde nicht mehr die Möglichkeit eine MPU zu verlangen und muss (gegebenenfalls nach neuer Führerscheinprüfung) der Fahrerlaubniserteilung zustimmen?
Jetzt brauche ich meinen Führerschein allerdings dringend wieder ( Berufliche und familiäre Situation).
Trotz 14 - jähriger Abstinenz und keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr ( in jeder Hinsicht eine weiße Weste) besteht wie ich finde (siehe erste MPU) eine Begründete Angst jetzt kurz vor Ablauf der Tilgungsfrist es nochmal mit einer MPU zu versuchen. Sollte ich aus irgend einem Grund die MPU nicht bestehen ( hab in dieser Hinsicht schon Pferde kotzen sehen und ganz schlechte Erfahrungen gemacht was meine erste MPU angeht) müsste ich ja wieder 15 Jahre warten!?...Oder reicht es dann im Fall der Fälle das negative Ergebnis nicht an die Fahrerlaubnisbehörde zu schicken?...Ich meine ich habe mal gelesen das schon der Antrag auf Wiedererteilung (Ohne Ergebnis) die Tilgungsfrist wieder auf 15 Jahre setzt...
Danke