Bilder anschauen=Urheberrechtsverletzung?

5 Antworten

MaMiMa02 schreibt:

Soweit ich weiß ist das Streamen von Filmen/Serien und Musik illegal, wenn es offensichtlich rechtswiedrig ist.

Das Streamen, also das sukzessive, aber dank Cache-Speicher nahtlos und schon vor dem Endes des Gesamtprozesses anschaubare Hochladen von Filmen und von Musikstücken, ist dann illegal, wenn es rechtswidrig ist - und umgekehrt!

Das Herunterladen solcher Daten, solcher Daten-Ströme, eines solchen Streamings zum sofortigen Betrachten gilt nicht als eine dieser UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch.

Daher muss sich der Herunterlader und gleichzeitige Betrachter zunächst auch nicht darum sorgen, ob das gestreamte Werk offensichtlich illegal kopiert oder offensichtlich illegal ins Internet gestellt worden ist - oder gar beides! Denn er fertigt ja keine Vervielfältigung davon an, sondern kuckt es quasi live - wie an einem Fernseher ohne Video-Recorder.

Dann kamen findige Rechtsgelehrte aber auf die Idee, dass das Werk ja im Caché des PC zwischengespeichert wird zwecks nahtlosen Ankuckens - und da läge jetzt ja eine Kopie, eine möglicherweise illegale private Vervielfältigung.

Dann kamen andere Dann kamen findige Rechtsgelehrte aber auf die Idee, dass das Werk im Caché des PC ja nur technisch bedingt zwischengespeichert und später wieder vom PC-Programm gelöscht würde!

Also läge beim Betrachter auch dann kein Verstoß gegen UrhG § 53 vor, wenn das Werk offensichtlich illegal gestreamt worden ist, etwa bei einer Kopie eines noch gar nicht in den KInos gezeigten James-Bond-Films.

Wie dieser Streit ausgegangen ist, weiß ich noch nicht - auch deshalb wohl nicht, weil kein Schwein eine Abmahnung verschickt an eine Privatperson, die zu Hause YouTube nutzt, ohne ein Werk darauf wieder selbst hochzuladen!

Und ohne Abmahnung auch keine Klage, und ohne Klage auch kein Urteil, und ohne Urteil wissen wir nicht, welcher findige Rechtsgelehrte denn nun Recht hat ;-)

Beim Abfilmen und bei Screenshots per Software sieht es rechtlich anders aus - das ist kein "technisch bedingtes Zwischenspeichern" mit anschließendem Löschen durch das PC-Programm.

Dabei spielt es keine Rolle, ob man einen Film kopiert oder ein einzelnes Bild oder einen Text oder eine Skulptur: Hier wäre eine Privatkopie im Sinne von UrhG § 53 nicht zulässig, wenn das Werk offensichtlich illegal ins Netz gestellt worden ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

MaMiMa02 
Fragesteller
 09.08.2021, 20:47

Und wie sieht es bei einer Suchmaschienensuche aus? Ich meine die Suchmaschiene gibt mir die Ergebnisse und der Anbieter(die Suchmaschiene)ansich ist ja nicht offensichtlich Rechtswiedrig.

GerdausBerlin  10.08.2021, 00:49
@MaMiMa02

Es geht nicht darum, ob "der Anbieter(die Suchmaschiene) [.] offensichtlich Rechtswiedrig" ist, sondern ob es sich bei dem gefundenen Werk um

Die Suchmaschine kann eine Rechtswidrigkeit kaum erkennen - höchstens mit Hilfe von Upload-Filtern, und das sicher auch nicht zuverlässig.

Aber du kannst eine Rechtswidrigkeit erkennen!

Und wenn du eine erkannt hast (oder hättest erkennen müssest, wenn du die nötige Sorgfalt hättest walten lassen, wie die Gerichte so schön sagen ;-), darfst du keine Privatkopie im Sinne des UrhG anfertigen.

Wenn du dem Gericht erzählst, "Ja klar, der neueste Blockbuster im Internet, da muss man ja denken, der wurde da rechtswidrig hochgeladen! Aber ich fand ihn mit Hilfe von Google, und da dachte ich, Google listet keine rechtswidrig hochgeladenen Werke auf, Hohes Gericht!",

wird dir das Gericht sicher was husten ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

MaMiMa02 
Fragesteller
 14.08.2021, 14:06
@GerdausBerlin

Da werden die Suchergebnisse angezeigt und vlt. noch die Links zu den Seiten. Ich weiß nicht ob die Suchergebnisse offensichtlich rechtswiedrig sind, da ich nur die Links habe. Ich habe keinen Einfluss auf die Suchergebnisse und ich kann jetzt nicht anhand von Links erkennen, von wo dieses Ergebniss kommt, ob da jetzt die Bilder dort rechtswiedrig oder nicht hochgeladen wurden.

GerdausBerlin  14.08.2021, 20:40
@MaMiMa02

"offensichtlich" ist etwas, wenn ein normal begabter und durchschnittlich informierter Mensch dies erkennen kann. Dieser kann meist schon am Film-Titel erkennen, dass der neueste Blockbuster in voller Länge nicht legal im Internet stehen kann. Wenn der Richter also fragt, warum man nicht erkannt hatte, dass der neue James-Bond-Film illegal im Netz stand, muss man sich schon etwas einfallen lassen. Ansonsten nicht. Denn meist wird einem nicht unterstellt, dass es offensichtlich ist.

MaMiMa02 
Fragesteller
 15.08.2021, 15:01
@GerdausBerlin

Wenn ich nach ,,Baum'' suche und dann unter den Baum Bildern ein Ergebniss von einer Seite ist, dass nicht vom Rechteinhaber hochgeladen wurde bzw. ohne Erlaubniss, dann wie soll ich dass erkennen? Auch wenn ich zum Beispiel nach einem Schauspieler oder so suche, dann kann ich ja es nicht beeinflussen wo her das Bild kommt. Ich könnte auch nach Bildern aus einem Film suchen, aber nach welchen, die rechtsmäßig hochgeladen wurde(z.B. aus einer Filmkritik von einer legalen Seite).

GerdausBerlin  15.08.2021, 19:53
@MaMiMa02

"wie soll ich dass erkennen?"

Wenn du es nicht erkennst, dann ist es eben nicht offensichtlich, dass es rechtswidrig hochgeladen wurde. So einfach ist das.

"offensichtlich" heißt, es ist offen sichtbar, also für jeden zu sehen - also für jeden zu erkennen - der nicht gerade betrunken ist oder fieberkrank ;-).

Beispiel: "Dieser Baum ist offensichtlich krank. Jeder kann es sehen: Er hat schon im Sommer alle seine Blätter verloren!"

Wenn man etwas erst nach langer Recherche und Diagnose erkennen kann, dann ist es nicht offensichtlich!

Ja klar aber du guckst ja das Video nicht weil du dir denkst ah gleich kommt das Bild was Urheberrechtlich geschützt ist das Bild kommt einfach und du weißt ja gar nicht ob es Urheberrechtlich geschützt ist oder ob es eins im Video gibt

TechPech1984  24.07.2021, 12:29

wenn du allerdings weisst das die seite illegal ist , verhält sich das wie bei geklauter ware , da machste dich auch strafbar wenn du weisst das sie geklaut wurde . ist halt ein graubereich . eher lohnt sich das für den kläger nicht, weil er dich gerade mal auf die beschaffungskosten "vielleicht" verklagen könnte .

kann das schon für den Zuschauer rechtliche Probleme bedeuten?

Nein, da der Zuschauer die Bilder weder veröffentlicht hat noch sonst in irgendeiner Weise verfügbar gemacht hat.

MaMiMa02 
Fragesteller
 24.07.2021, 12:26

Also ist es anders als bei Filmen?

Stadewaeldchen  24.07.2021, 12:28
@MaMiMa02

Es ist schon dadruch andes, weil Youtube keine "offensichtlich rechtswidrige" Quelle ist.

MaMiMa02 
Fragesteller
 24.07.2021, 12:29
@Stadewaeldchen

Wenn es aber abgefilmt ist?

Stadewaeldchen  24.07.2021, 12:30
@MaMiMa02

Ist youtube immer noch keine offensichtlich rechtswidrige Quelle

also erstmal wollen wir festhalten was streamen bedeutet , etwas zur verfügung stellen zum streamen , das heisst du vervielfältigst es , das ist illegal.

das bloße anschauen, also einen stream gucken, allerdings ist ein graubereich . wenn du erkennen kannst das es wohl eine illegale seite ist , ist das so eine sache für sich .

wissentlich geklaute ware kaufen ist ja auch strafbar .

das abfilmen allerdings war noch nie strafbar für den eigenen gebrauch .

Die Probleme gehen erst mit der veröffentlichung oder weitergabe zum problem .

MaMiMa02 
Fragesteller
 24.07.2021, 12:33

,,Streamen'' ist ja nur verboten wenn es aus einer offensichtlich rechtswiedrigen Quelle stammt(glaub ich). Youtube selbst ist ja nicht rechtswiedrig. Ich weiß es leider nicht wie es bei einzelnen YouTubern aussieht. Soweit ich weiß werden Videos temporär runtergeladen, um ein flüssiges Video zu ermöglichen. Jetzt ist halt die Frage wie das mit Bildern aussieht.

Nein sehr unwahrscheinlich sie sind ja nicht an der Tat beteiligt

MaMiMa02 
Fragesteller
 24.07.2021, 12:24

Naja, bei Filmen kann das Anschauen aus offensichtlich rechtswiedrigen Quellen (genauer: das temporäre runterladen) rechtliche Probleme bringen.