Wann wird die vorläufige BG Rente zur dauerhaften?

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Hoi.

Hier steht es "schwarz auf weiss":

§ 62  SGB VII Rente als vorläufige Entschädigung

(1) Während der ersten drei Jahre nach dem Versicherungsfall soll der Unfallversicherungsträger die Rente als vorläufige Entschädigung festsetzen, wenn der Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit noch nicht abschließend festgestellt werden kann. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit jederzeit ohne Rücksicht auf die Dauer der Veränderung neu festgestellt werden.

(2)

Spätestens mit Ablauf von drei Jahren nach dem Versicherungsfall wird die vorläufige Entschädigung als Rente auf unbestimmte Zeit geleistet.

Bei der erstmaligen Feststellung der Rente nach der vorläufigen Entschädigung kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit abweichend von der vorläufigen Entschädigung festgestellt werden, auch wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben.

Ciao Loki

Die Frage ist zu dürftig....da kann man nicht darauf antworten. Mit 70% MdE wird man noch arbeiten können...., es kommt halt darauf an, was für Folgen der Unfall hatte.

Meine Frage war, wann eine vorläufige BG Rente zur dauerhaften übergeht!

@schnute71

Es ist zu unterscheiden zwischen der BG-Rente (Unfallrente) und der gesetzlichen Rentenversicherung. Und nein, so kann man die Frage nicht beantworten. Eine MdE (heute ist das GdB) entscheidet nicht alleine über die Rente.

Ich habe nur die BG Rente abgesprochen. Mein Mann hat durch seinen Arbeitsunfall einen dauerhaften Schaden erlitten und ist erwerbsunfähig geworden. Die Gutachten erfolgten im Auftrag der BG und er wurde mit 70% eingestuft. Nach einer gewissen Zeit wird die nun zu zahlende BG Rente zur Dauerrente. Und da möchte ich gerne wissen, ab wann nach dem Unfall das sein wird.

Das die BG Rente nichts mit der Erwebsminderungsrente zu tun hat, ist mir bekannt.

Danke für den Link. Nach der Info in deinem Link also nach 3 Jahren nach dem Unfall. Wäre in unserem Fall Mai 2016.
Übrigens wird im dem Link auch von MDE gesprochen.

Hallo,

wenn der Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit noch nicht abschließend festgestellt werden kann, wird die Rente als vorläufige Entschädigung festgesetzt, die noch verändert werden kann. Dies ist jedoch nur während der ersten drei Jahren nach dem Versicherungsfall möglich, danach wird die Rente auf unbestimmte  Zeit (lebenslangungekürzte Dauerrente) geleistet (§62 SGB VII).

Alles Gute

Mai 2016 sind die 3 Jahre um. Das Gesamtgutachten liegt der BG seit August 2015 vor. Werden dann zu Mai 2016 noch einmal alle Gutachten durchgeführt?

@schnute71

Wichtig ist auf jeden Fall, das dein Mann regelmäßig seine Ärzte aufsucht. So sieht die BG dann, das eventuell, immer noch nicht alles in Ordnung ist und die Rente nicht kürzten kann. Ansonsten sind es noch sieben Monate bis Mai und die BG macht vieleicht garnichts mehr.

Das macht er, ist ja medizinisch notwendig. Bei den 70% MDE ist der Blasenschrittmacher noch nicht eingeflossen (der wurde nach der Begutachtung implantiert)...Also selbst wenn die BG was abzieht, müssten sie dafür ja noch was draufschlagen. Du hast Recht, sind nur noch ein paar Monate, die stehen wir auch noch durch.
Danke für deine Antwort!