Bewirtungskosten der Eigentümerversammlung im Hausgeld?

2 Antworten

Die Kostentragung für die Versammlungen der WEG sollten im Verwaltervertrag klar geregelt sein.

Fallen über die Saalmiete hinaus Bewirtungskosten an, so dürften sich solche kaum dort finden, sondern sollten ggfs. gesondert von der WEG beschlossen werden.

Lädt der Verwalter die Geminschaft ohne Vertrags- oder Beschlußgrundlage zum geselligen Treiben innerhalb einer Versammlung ein, so zahlt er auch die Zeche!

.... die Hausverwaltung, also der Verwalter, wird nicht dürfen. Warum sollte er? Er wird müssen, wenn es über das Konto der WEG abgewickelt wurde.

Und sein Honorar wird er so berechnen, wie es vereinbart wurde; und wenn es keine Vereinbarung gibt, eben nach Marktlage/Aufwand, so zumindest in den mir bekannten Fällen.