3 mal geblitzt in der Probezeit.. was kommt auf mich zu?

12 Antworten

Bzgl. der Strafen kannst du dich dem Bußgeldkatalog bedienen. Bzgl. der Probezeitsanktionen kommt es auf den Abstand an. Die Dinge sind ja anscheinend relativ Zeitnah passiert, zumindest scheinst du ja noch nix bekommen zu haben.

Der 10km/h Verstoß ist für die Probezeit irrelevant. Bei beiden anderen Dingen handelt es sich um Probezeitrelevante A Verstöße.

Bist du bisher noch nicht auffällig gewesen (bzw. mit max. einem B Verstoß), dann folgt jetzt die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar. Kommst du dem nicht fristgerecht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sollte der andere A Verstoß so zeitnah erfolgt sein, dass das Aufbauseminar noch nicht absolviert worden ist (was ja der Fall zu sein scheint), dann passiert hier bzgl. der Probezeit nichts, da du bis zur Absolvierung eine Art Schonfrist hast.

Sollte das Aufbauseminar schon absolviert worden sein, dann würde die eine Verkehrspsychologische Beratung nahgelegt werden, hier müsste aber nicht teilgenommen werden um die Fahrerlaubnis zu behalten. Dir wird lediglich eine Frist gesetzt. Danach ist absolute Vorsicht angesagt. Beim 3. A Verstoß ist die FE für min. 3 Monate weg. Sollte auch das nix helfen...beim 4. Mal droht die MPU.

Und jetzt aufpassen.... das alles in der Probezeit in anscheinend relativ kurzer Zeit hinzubekommen ist schon ein Kunststück....allerdings keins was man bewundern müsste.

Die 10 km/h zu schnell kannst Du vernachlässigen, dies ist ein Verwarngeld und das war es.

Die Rotlichtverstöße sind A-Verstöße und haben probezeitrelevante Maßnahmen zur Folge, beim ersten Verstoß Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und Anordnung zum Aufbauseminar.

Der zweite Rotlichtverstoß kommt es drauf an, wenn das Aufbauseminar vom ersten bereits abgeschlossen ist, dann folgt die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen, Empfehlung zur Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung.
Diese Teilnahme ist freiwillig.

Wenn Du noch nicht das Aufbauseminar vom ersten Verstoß erledigt hast, kommt Probezeitmäßig nichts weiter auf dich zu, Du hast dann eine gewisse "Schonfrist".

Bußgeld und Fahrverbote aufgrund der Rotlichtverstöße bekommst Du natürlich wie jeder andere auch.

Wenn Du mit dem Fahrrad oder einem anderen nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug gefahren bist, wirst Du wahrscheinlich nicht persönlich identifiziert werden können.

Für ein motorisiertes Fahrzeug hättest Du eine Fahrerlaubnis erwerben müssen, wobei man Dir sicher die Funktionsweise einer Probezeit erläutert hätte - dann hättest Du die Frage aber nicht gestellt.

Solltest Du allerdings ohne Fahrerlaubnis gefahren sein, können Dir jetzt mehrere Straftaten nachgewiesen werden - zusätzlich käme auf den Halter des Fahrzeugs ein Strafverfahren zu.

Deinen Führerschein kannst du vorerst behalten. Sind zwar 2 A-Verstöße und ein B-Verstoß, aber der Führerschein ist erst nach 3 A-Verstößen oder 6 B-Verstößen weg (-> https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/). Du wirst aber zu einem Aufbauseminar müssen. Und wenn du im Anschluss daran, genauso weitermachst wie jetzt, dann biste deinen Führerschein aber wirklich bald los. Was sicher nicht das schlechteste wäre...

Das sind also 3 Verstöße der Kategorie A. Dafür wird deine Probezeit wahrscheinlich verlängert und ein Aufbauseminar wird fällig. Wenn dann nochmal was dazu kommt, könnte man dich auch zu einer Fahrtauglichkeitsprüfung schicken. Wenn man Dir böse will, dann kann man aber auch sagen, daß der zweite Rotlichtverstoß Vorsatz war, weil Du ja schonmal innerhalb kürzester Zeit damit auffällig wurdest. Und solche Leute gehen dann auch zur Fahrtauglichkeitsprüfung.

NÖ, nur 2, die 10 km/h ist nur ne OWI

@peterobm

o.k., aber zwei gleiche Verstöße kurz hintereinander reichen manchmal auch.

@peterobm

Alle Verstöße des Fragestellers sind Ordnungswidrigkeiten, die 10 km/h werden in der Regel lediglich mit Verwarnungsgeld geahndet und nicht mit Bußgeld und dafür gibt es im Gegensatz zu den Rotlichtverstößen keine Punkte.