Geldstrafe zu spät bezahlt?

2 Antworten

Ja, das Verfahren wird nun weiter betrieben. Das nachgefragt wird, wo das Geld bleibt, ist nur bei Geldstrafen so. Bei Einstellungen nach § 153a StPO oder § 45 JGG handelt es sich um Friedensangebote der Staatsanwaltschaft. Wenn Du darauf nicht reagierst, geht man davon aus, daß Du an einer Einstellung nicht interessiert bist und betreibt das Verfahren weiter.

Aber Du hast Glück: Das Gericht kann das Verfahren bis zu einem Urteil mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft noch jederzeit einstellen, auch wenn bereits Anklage erhoben wurde. Ich würde an Deiner Stelle herausbekommen, welcher Richter für Dich zuständig ist, diesen dann anrufen und seeeehr nett erklären, warum Du noch nicht gezahlt hast. In der Regel ist die Neigung, das Verfahren dann noch einzustellen, doch relativ groß.

ich habe dort angerufen und die sagten ist das bis zum 10 nicht da, dann wird schriftlich nach den Geld gefragtt. Auf den schreiben stand auch, wenn man nicht rechtzeitig zahlen kann, soll man sich sofort melden.

@alex2010spanien

Ja, das hatte ich auch alles schon mitgelesen ;-) Ändert aber an meiner Antwort nix. Ruf beim Gericht an und mach lieb "Bitte, bitte...." Es ist nicht unwahrscheinlich, daß das was hilft.

Nein, aufgerollt wird das Verfahren sicher nicht, wenn das Geld zu spät gezahlt wurde. Musst aber sicher sein, dass du es richtig überwiesen hast. Kannst ja sonst noch einen Zweizeiler schreiben, z.B. so: Bitte um Entschuldigung, wenn ich das Geld leider erst verspätet überweisen konnte. ich habe es am...... überwiesen." Aktenzeichen musst Du aber angeben, sonst finden die nichts. Also keine Sorgen machen, wegen der kleinen Verspätung. Hätten sie das Geld vermisst, wäre schon eine Mahnung gekommen und die hätte Geld gekostet.

Das Geld sollte nicht ans Gericht bezahlt werden sondern mit Aktenzeichen auf ein Konto einer Kliderklinik.