Betrunken Autounfall, Sachschaden entstanden, andere Personen verletzt! Gefängnis?

6 Antworten

Das wird eine teure Geschichte... aber von vorne:

Zuerst einmal erfolgt ein Strafantrag wegen StGB §315c (Gefährdung des Straßenverkehrs) in Tateinheit mit StGB § 229 (Fahrlässige Körperverletzung).

Dein Freund ist 22, d.h. im (günstigsten) Fall wird "nur" direkt ein Strafbefehl erstellt. Das Strafmaß liegt im Ermessen des Richters, bei Ersttätern liegt das Strafmaß in ähnlichen Fällen bei ca. 40-100 Tagessätzen (1 TS = 1/30 des Monatesnettoeinkommens). Dazu kommt der Entzug der Fahrerlaubnis nach StGB §69 sowie eine FS-Sperre von ca. 9-18 Monaten.

Wie gesagt: Das ist der günstigste Fall - dein Freund hat aber schon Bewährung, d.h. das Strafmaß kann durchaus auch härter ausfallen. Ob hier u.U. ein Gesamtstrafmaß gebildet werden kann, bei dem keine Aussatzung zur Bewährung möglich ist, kann man derzeit nicht sagen. Falls eine Gerichtsverhandlung angesetzt wird, unbedingt einen Anwalt einschalten, bei einem Strafbefehl kann das Urteil auch bis 2 Wochen nach Erlaß angefochten werden.

Das ist aber noch nicht alles: Vor einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis steht auf jeden Fall eine MPU, da bei 1,6‰ von "absoluter Fahruntüchtigkeit" ausgegangen wird. Dein Freund sollte sich also rechtzeitig auf die MPU vorbereiten - 12 Monate Nachweis von Abstinenz oder kontrolliertem Trinken sind Voraussetzung. Dazu kommt noch ein Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger sowie die Verlängerung der probezeit um 2 Jahre.

Zu guter Letzt wird auch die Versicherung deinen Freund nicht ungeschoren davonkommen lassen: Bei 3 Verletzten und dem entstandenen Sachschaden kann man davon ausgehen, daß der maximale Regressanspruch von 5.000€ auf jeden Fall auageschöpft wird.

Für die Alkoholfahrt und den Unfall wird er vermutlich eine saftige Geldstrafe bekommen. Aber seine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe wird er nun wohl absitzen müssen. Den Führerschein wird er nur wieder bekommen, wenn er die medizienisch psychologische Untersuchung (kurz MPU) besteht. Und da sehe ich für ihn kaum Chancen. Er ist Vorbestraft, hat eine Bewährungsstrafe offen stehen und ist dann so unvernünftig sich zu betrinken und dann Auto zu fahren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die MPU-Gutachter ihm die persönliche Befähigung/Reife zusprechen um ein KFZ zu führen.

Hi, das hängt von vielen Faktoren ab, wie und was dein Freund zu erwarten hat. Zum Beispiel, wie viel Promille hatte er intus ? Hatte er über 1,60 Promille wird´s richtig "ungemütlich". Und da er schon "Bewährung" hat, glaub ich kaum, dass er mit einer Geldstrafe davon kommt.. Zumal seine Straftaten in recht kurzen Abständen stattgefunden haben. Nicht gut !! Er soll/muss sich einen Anwalt nehmen, der auf Strafrecht/Verkehrsrecht spezialisiert ist. Wünsche ihm trotzdem viel Glück. Ach ja, und wahrscheinlich wird seine Bewährung widerrufen und er muss dir Strafe absitzen. Es sei denn, er hat viel, viel, viel, viel, viel Glück !!

jessidaniel 
Fragesteller
 02.11.2013, 11:56

Ich glaube er hatte 1,6.

Fridolin10  02.11.2013, 11:58
@jessidaniel

Genau mit 1,6 hätte er noch Glück, dass er keine MPU ( Medizinisch-Psychologische Untersuchung)brauch.

clemensw  02.11.2013, 12:22
@Fridolin10

Genau ab 1,6 ‰ ist die MPU (auch ohne Unfall) vorgeschrieben. In diesem Fall (alkoholbedingte Ausfallerscheinungen + Unfall) ist auch schon deutlich darunter mit einer MPU zu rechnen.

meinMeinung  02.11.2013, 12:25
@Fridolin10

@Fridolin10, mit 1.6 Promille einen Unfall verschulden, in der Probezeit, und noch dazu Vorstrafen auf Bewährung. Also ich glaub kaum, dass man (a) dabei von Glück sprechen kann und (b) eine MPU umgangen werden kann. Aber ich bin nicht der Richter ...

clemensw  02.11.2013, 12:56
@meinMeinung

Der Richter ordnet keine MPU an, das ist Sache der Fahrerlaubnisbehörde, sobald der Antrag auf Neuerteilung gestellt wird.

Ab 1,6 BAK ‰ ist die MPU zwingend vorgeschrieben, darunter kann sie gefordert werden, insbesondere wenn erschwerende Umstände hinzukommen. In diesem Fall: Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen und Unfall => direkt ab zur MPU.

Das hängt davon ab, wofür er die Bewährungsstrafe bekommen hat.

Ansonsten gibt es (leider) nur wenig Bestrafung für dieses Vergehen. Geldstrafe und Entziehung des Führerscheins. Dass es "nur" leichte Verletzungen und Sachschaden gab, war wohl eher Glück.

jessidaniel 
Fragesteller
 02.11.2013, 11:55

Also die Bewährungsstrafe war für Körperverletzung, Drogen, Diebstahl und so. wie schauts aus mit Fahrlässiger Körperverletzung droht ihm da auch ne Anzeige.??

die Versicherung des unfallgegners wird sich melden, polizei war ja sicher da