Betrug im großen Stil?
Hallo habe eine verzweifelte Angelegenheit folgendes Problem:
Wir hatten ein Hausgekauft wo immer die schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden das die gezahlten Mietraten immer an den Verkehrswert angerechnet werden.
Durch den Vermieter sind wir daraufhin reingefallen und haben alles beim Amtsgericht versucht das wir das Haus wieder bekommen. Der Vermieter bekam nur recht die schriftlichen Beweise nutzten bei Gericht gar nichts. Erstens das uns das Haus wieder übertragen wird. Jetzt droht der Famillie in zwei Tagen die Obdachlosigkeit.
Da der Vermieter durch Vortäuschen falscher Tatsachen gewonnen hat, Ebenso wurde missachtet das wir als Mieter Fenster im Wert von 12.500 Euro eingebaut haben.
Ebenso wurde missachtet vom Gericht das der Vermieter den Mietrückstand vorgetäuscht hat. Nur der Vermieter bekam recht.
Meine Eltern und ich sind verzweifelt da wir am Donnerstag das Haus verlassen müssen, haben einen Rechtsanwalt kontaktiert.
Meine Fragen:
Kann man die Zwangsräumung noch stoppen durch neu anklage beim Landgericht ??
Wie kann man eine Zwangsräumung stoppen da man nichteinmal mehr richtig 48 Std. hat, da der Vermieter die Räumung vor der Gerichtsverhandlung angesetzt hatte.
Ist eine schriftliche Vereinbarung ein Vertragsbruch wo es heisst das die Mieter das Haus zurückbekommen unter anrechnung der bereits geleisten Zahlungen.
Durch die Fenster haben die Zahlungen der Miete haben meine Eltern einen Verlust von 56.000 Euro haben sogar noch Vorschuss geleistet, aussenstehender Zeuge kann es Beweisen den das Amtsgericht nicht vorgeladen hatte.
Was kann man hier noch machen ??
5 Antworten
Eure Rechtsstreitigkeiten haben ja schon eine längere Vorgeschichte.
https://www.gutefrage.net/frage/verdacht-nach--153-der-falschaussage
Meine Eltern und ich sind verzweifelt da wir am Donnerstag das Haus verlassen müssen, haben einen Rechtsanwalt kontaktiert.
Meint ihr nicht, dass das vielleicht etwas voreilig ist?
Ihr habt Mietkauf vereinbart, seid mir Raten im Rückstand. Das lässt sich nicht vortäusche, das lässt sich anhand der Kontoauszüge genaustens nachweisen, ihr hättet mit euren Kontoauszügen einen Gegenbeweis antreten können, das ihr bezahlt habt.
Somit ist der Vertrag hinfällig der VM<Verkäufer kann die Restsumme mit einmal fordern, wenn ihr nicht zahlen könnt, seid ihr eben raus.
Was ihr an Werten in die Immobilie gesteckt habt(Fenster) ist euer eigenes Risiko. Statt der Fenster hättet ihr mal lieber eure Raten bezahlen sollen.
Euer größter Fehler war der, das ihr den Vertrag nicht beim Notar gemacht habt, denn Immobiliengeschäfte MÜSSEN notariell abgewickelt werden... und damit habt ihr euch die Karten leider selbst gelegt...
Da hätte man schon viel früher einen Anwalt einschalten müssen - nämlich VOR Vertragsunterzeichnung. Nun ist es deutlich zu spät - und ihr müsst ausziehen. Das wusstet ihr ja nun auch lange genug.
Geplant (vom Mieter) war Mietkauf. Aber er hat halt vorher den Vertrag nicht gelesen und "nur" gemietet. Und weil nach offiziellen Papieren nicht alles gezahlt war, war der Vermieter mit der Räumungsklage erfolgreich und darf zwangsräumen (am Donnerstag). Und NUN haben sie endlich mal einen Anwalt gefragt...
Das ist zumindest die Kurzfassung...
Auch wenn du viel geschrieben hast, ist der Text für mich unverständlich.
Wieso nehmt ihr nach einer Gerichtsverhandlung einen Anwalt? Aber wenn ihr jetzt einen Anwalt habt, kann der sicher alle deine Fragen beantworten.
Wenn du den Sachverhalt nach dem Text der Frage verstanden hast, bist du ein Genie ....
Ich habs nicht verstanden, nichtmal ob die Immo nun gemietet oder gekauft ist.