Betrug bei kk

2 Antworten

anzeige = strafrecht
geld zurück = zivilrecht

ihr solltet die UNBEDINGT anzeigen, denn sonst macht die immer so weiter. eine anzeige kostet nichts und ihr solltet unbedingt die anzeigennr. untereinander tauschen und dem jeweiligen revier mitteilen, damit die sehen, daß es noch mehr anzeigen gibt. dann wird es oft schneller bearbeitet als wenn es nur ein einzelfall ist.

wenn ihr die adressdaten der verkäuferin habt, könnt ihr die telefonnr. rausfinden und mal deren eltern anrufen. manchmal wirkt ein donnerwetter von den eltern wunder.

wenn du das geld zurück willst, mußt du ein einwurf-einschreiben an die person schicken, in dem du eine frist setzt (10-14tage) in der sie das geld zu zahlen hat. du mußt auch da genaue datum als fristende angeben.
wenn diese frist ohne geldeingang verstreicht, kannst du einen mahnbescheid erstellen, der der dann vom gericht zugestellt wird.

frsssssssll  12.03.2015, 10:17

mahnbescheide kann man online erstellen. gibt eine ausfüllhilfe dazu.

ignoriert die den MB, hast du einen vollstreckbaren titel und kannst einen gerichtsvollzieher mit der pfändung beauftragen. dem solltest du auch deren bankdaten mitteilen, evtl. kann direkt von deren konto gepfändet werden.

widerspricht die dem MB, dann muß ein anwalt klage einreichen, damit du an den vollstreckbaren titel (=urteil zu deinen gunsten) kommst. damit kannst du dann den gerichtsvollzieher kontaktieren.