guthaben von betriebskosten

3 Antworten

Dein Widerspruch wird keinen Erfolg haben !!!

Nur wenn du in diesen 3 Monaten aus deinem Regelsatz selber etwas zur Miete hättest zuzahlen müssen,weil du schon das max. für die Kosten von Unterkunft und Heizung bekommen hättest. Dann stünde dir dieser selber gezahlte Betrag,mal diese 3 Monate zu,der dürfte dann vom Guthaben nicht als Einkommen angerechnet werden,genauso,wie es bei einem Guthaben aus dem Abschlag für Strom gewesen wäre.

Das ist leider rechtens, da im ALG-II-Bezug das Zuflussprinzip gilt - d. h. in dem Monat, in dem das Geld kam, darf es angerechnet werden.

Etwas anderes wäre es, wenn Du von Deinem Regelsatz selbst etwas zur Miete hinzugezahlt hättest.

Ja, es zählt das Zuflussprinzip.