Guthaben Betriebskosten nach Trennung

5 Antworten

Mein Mann und ich sind im Januar aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und waren beide Hauptmieter. Jetzt haben wir die Betriebskostenabrechnung von 2012 erhalten und der Vermieter ist nicht gewillt das Guthaben in 2 Beträgen an uns auszuzahlen,

Muss er auch nicht.

Da mir mein Mann aber bereits Geld unterschlägt, kann und will ich keiner Überweisung an ihn zustimmen.

Du kannst ihn bitten, mehr nicht.

Gibt es ein Grundlage worauf ich den Vermieter festnageln kann um an den Teil des Guthabens zu kommen.

Nein.

Du musst Dich mit Deinem Mann einigen.

Gibt es ein Grundlage worauf ich den Vermieter festnageln kann um an den Teil des Guthabens zu kommen.

Nein, gibt es nicht, im Gegenteil. Ihr seid gemeinsame EINE Mietpartei und müsst Euch untereinander einigen, wohin der Betrag als GEMEINSAME Mietpartei IN EINER ZAHLUNG fließen soll. Solange Ihr Euch darauf nicht geeinigt habt, gibt es auch keine Auszahlung und muss es auch keine geben...

Der Vermieter interessiert sich herzlich wenig für Eure Streitereien und Geldangelegenheiten. Er wird an einen von Euch überweisen und mit dem Überweisungsbeleg ist er von der Schuld befreit.

Schafft ihr es, mit einem gemeinsam unterzeichneten Papier den Vermieter davon zu überzeugen, dass er auf das darin angegebene Konto zu überweisen hat, muss er sich allerdings daran halten.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Betrag "aufzuteilen".
Es bleibt ihm überlassen, an wen er den Betrag auszahlt.
Sollte die Wahl auf den Mann fallen (bzw. auf sein Konto), kannst du Deinen Anteil nur auf "zivilrechtlichem Weg" bei ihm selbst einfordern.

Sie haben also einen gemeinsamen Mietvertrag wenn ich das richtig verstehe. Von welchem Konto wurde denn die Miete bezahlt? Normalerweise wird nach dorthin die Erstattung bezahlt!

Nein eine Grundlage für eine Teilung gibt es nicht!