1200 € Nebenkosten nachzahlen?!

6 Antworten

Leg schriftlich Widerspruch ein! Hab ich dieses Jahr auch mit Erfolg gemacht. Leg deine Gründe genau dar. Und zahle nicht.

whatis0810 
Fragesteller
 07.01.2015, 21:20

Ok danke :) Dann werd ich das direkt morgen machen.

Ich habe den Brief am 3.01.2015 aus meinem Briefkasten geholt. Das wäre drei Tage zu spät. Er muss die Nebenkostenabrechnung bis spätestens 31.12. des Folgejahres mir übergeben oder halt per Einschreiben bei mir angekommen sein.

Du hast da einen Denkfehler es ist nicht entscheidend wann Du die Abrechnung aus dem Briefkasten geholt hast, sondern wann die Abrechnung zugestellt worden ist.

Das kann er per Einwurfeinschreiben machen aber er kann den Brief auch einfach unter Zeugen bei Dir einwerfen.

Ah ok, dann muss ich mir ja eigentlich keine Sorgen machen. Danke

Das sehe ich anders.

MfG

whatis0810 
Fragesteller
 08.01.2015, 18:36

Danke erstmal für die Antwort :) Also ich habe bereits am 01.01 und am 02.01 in den Briefkasten geschaut und da War der Brief noch nicht da. Abgesehen davon habe ich Grade auch gesehen, dass er vergessen hat die Abrechnung zu unterschreiben ...

whatis0810 
Fragesteller
 08.01.2015, 18:51
@whatis0810

Okay die Abrechnung ist auch ohne Unterschrift gültig, aber ändert ja nichts daran, dass sie zu spät zugestellt wurde.

johnnymcmuff  08.01.2015, 19:56
@whatis0810
Okay die Abrechnung ist auch ohne Unterschrift gültig, aber ändert ja nichts daran, dass sie zu spät zugestellt wurde.

Sagst Du (behauptest Du) und der Vermieter sagt (behauptet), dass er die Abrechnung unter Zeugen fristgerecht eingeworfen hat.

Und nun?

Ich will Dir nur klar machen, dass es manchmal schwierig ist etwas zu beweisen.

MfG

Johnny

Richtig; Einspruch einlegen, weil die Zustellfrist abgelaufen ist. Norbert

Aloa,

du musst freiwllig gar nichts zahlen ;) § 556 BGB Abatz 3.

Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

whatis0810 
Fragesteller
 07.01.2015, 21:19

Ok danke, dann werde ich morgen direkt Widerspruch einlegen. Ich weiß jetzt nicht, ob das gut oder schlecht ist, aber er hat den Brief auch nicht per Einschreiben verschickt, er lag ohne Briefmarke im Briefkasten. Was ist wenn er dan behauptet, er hätte ihn schon eher eingeworfen ? Am 01.01 und 02.01 war aber nichts drin, was meine Schwiegermutter und meine Freundin auch bezeugen können.

loris  07.01.2015, 21:25
@whatis0810

Da brauchst du dir keine Sorgen machen, die Beweislast trägt der Eigentümer.

Nebenkostenabrechnung, Zugang, Beweislast Urteile 01-07-2007 Vermieter muss Zugang der Nebenkostenabrechnung beweisen Ein Vermieter hat seinen Mietern die jährliche Betriebskostenabrechnung nur dann rechtzeitig "mitgeteilt", wenn die Abrechnung spätestens ein Jahr nach dem letzten Abrechnungszeitraum dort eingegangen ist. Der Zugang muss im Bestreitensfalle vom Vermieter bewiesen werden. Auf Versäumnisse der von ihm beauftragten Hausverwaltung kann er sich insoweit nicht berufen. Vermag der Vermieter den Beweis nicht führen, kann er die Nebenkosten nicht mehr geltend machen. Urteil des LG Düsseldorf vom 07.02.2007 23 S 108/06 NJW Heft 16/2007, Seite XII

du bist da raus ;)

whatis0810 
Fragesteller
 07.01.2015, 21:49
@loris

Ah ok, dann muss ich mir ja eigentlich keine Sorgen machen. Danke :)

Wir werden auch andauernd vom Vermieter mit den Nebenkosten betrogen. Alles genau aufschreiben und wenn möglich zum mieterverein gehen und beraten lassen. Viel Glück!