Betriebskostenabrechnung, Wohngeld

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde an Deiner Stelle, die Vermieterin anrufen und sie bitten, dass du die Nachzahlung in monatlichen Raten begleichen kannst. !!Es soll noch Vermieter geben, die den Mietern hier entgegen kommen!! Dann rechnest Du Dir die Gesamtkosten von 2008 aus und teilst Sie durch 12. Soviel solltest Du mindestens als Vorauszahlung leisten. Da aber bereits 8 Monate vorbei sind, musst Du Dich für nächstes Jahr trotzdem wieder auf eine NZ einstellen. Manchmal gibt es auch Stellen, die hier helfen. Frage mal beim Sozialamt nach.

Und wieder mal nur falsche Antworten. Nachzahlungen der Betriebskosten haben nichts mit dem Wohngeld zu tun und es werden auch keine wie auch immer geartete Nachzahlungen durch das Wohngeldamt geleistet. Zumal es dann auch noch, wie in der Frage formuliert, um Heizkosten geht - Heizkosten haben nun erst recht nichts mit Wohngeld zu tun.

Auf jeden Fall nachfragen. Wenn keine Beteiligung erfolgt gibt es noch die Möglichkeit das Geld vorzustrecken. Die Nebenkosten steigen weiter. Erhöhe evtl. die Vorauszahlungen, damit nächstes Jahr die Überraschung nicht so negativ ausfällt.

hallo36 
Fragesteller
 03.08.2009, 00:48

Danke erst einmal für deine gute Antwort. Ich habe ja im letzten Jahr die monatliche Miete schon von mir aus erhöht. Aber trotzdem bekam ich diese Überraschung. Ich musste viel heizen, da meine Wohnung nur Außenwände hat bis auf eine und entsprechend kalt ist. Über mir ist nur noch der nicht isolierte Dachboden. Dann musste ich auch oft meine Ölverschmutzten Arbeitsklamotten waschen. Bleibt also nicht aus, die Höhe der Kosten.

ameise99  03.08.2009, 03:13
@hallo36

Auch auf dem Arbeitsmarkt kommt irgenwann wieder ein Lichtblick. Habe Geduld. Ich wünsche dir viel Glück

aus dem Wohngeldbescheid:

"Nach dem Wohngeldgesetz kann unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Miete, nur der in $ 12 Wohngeldgesetz festgelegte Höchstbetrag in Höhe von ..... zugrunde gelegt werden. Dieser Höchstbetrag bestimmt sich nach der Mietstufe Ihrer Gemeinde und der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern. Ihre Gemeinde gehört zur Mietenstufe 2."

Frag doch dort mal an

hallo36 
Fragesteller
 03.08.2009, 00:29

Danke, hätte ich ohnehin gemacht!