Betriebsausflug Pflicht?
Hallo zusammen,
ich mache zur Zeit eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (wird vom Arbeitsamt angeboten und von Bildungsträgern ausgeübt) und für diesen Monat wurde nun kurzfristig ein 3-tägiger Betriebsausflug angesetzt, auf den die komplette Gruppe keine Lust hat. Der Bildungsträger sagt, jeder MUSS mit, es wäre eine Pflichtveranstaltung. Urlaub darf man nicht nehmen und auf Geburtstage etc. wird auch keine Rücksicht genommen.
Allerdings gibt es keinen schriftlichen Vertrag und es wurde zu Beginn der Maßnahme auch nichts über einen Ausflug gesagt, das kam erst später.
Nun zu meiner Frage, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer dazu zwingen bzw. verpflichten, an einem Betriebsausflug teilzunehmen? Immerhin geht er über einen längeren Zeitraum als die 24 Stunden Arbeitszeit, die an 3 Tagen fällig wären und geht schon in die Freizeit.
Danke im voraus, optimal wären (wenn möglich) auch Belege aus Gesetzen.
5 Antworten
Zur Teilnahme an einem Betriebsausflug dar kein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber gezwungen werden noch weniger, wenn es sich um einen mehrtägigen Ausflug handelt.
Dazu gibt es keine Gesetze, sondern das ist Richterrecht nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts: BAG, 04.12.1970 - 5 AZR 242/70.
Auch dürfen Arbeitnehmer, die nicht an einem Betriebsausflug teilnehmen, dazu gezwungen werden, Urlaub zu nehmen, wenn der Betrieb wegen des Ausflugs geschlossen werden sollte. Urlaub muss nur dann genommen werden, wenn trotz des Betriebsausflugs die Möglichkeit zur Arbeit besteht, der "Ausflugsverweigerer" diese Möglichkeit aber nicht nutzen will.
Also: Die Teilnahme an einem Betriebsausflug ist immer freiwillig und darf niemals erzwungen werden!
(beispeilhafter Link: http://www.anwalt.de/rechtstipps/betriebsausflug-teilnahmepflicht_004051.html )
Ergänzung:
Eigentlich sollte das ein von der Arbeitsagentur beauftragter Bildungsträger besser wissen - wenn es denn nicht nur um das Geld von der Agentur geht, das der Bildungsträger für jeden Teilnehmer an diesem "Ausflug" bekommt.
Da das doch offensichtlich kein Betrieb ist, sondern eine Art Schule, solltest Du hier nicht nach einem Betriebsausflug fragen, sondern eher nach einer Klassenreise, um die Du Dich normalerweise auch nicht drücken könntest.
Hier geht es also nicht um Arbeitsrecht, sondern darum, welche Verabredungen zwischen Arbeitsamt und dem Bildungsträger bestehen.
Du willst doch vermutlich durch die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme weiter kommen?Dann sollte es selbstverständlich sein,dass du auch an dem angebotenen Betriebsausflug teilnimmst,auch wenn es schon in deine Freizeit geht.
Wenn du nicht teilnimmst,wirst du danach reichlich Freizeit haben.
WIe jetzt? Ist es nun dein Arbeitgeber oder nicht?
Du wiedersprichst dir. Einmal ist es vom Arbeitsamt aus, dann gibts keinen Vertrag und dann ist es doch dein Arbeitgeber.
Das finde ich eine absolute Frechheit, die Leute zu so etwas zwingen zu wollen und ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Ordnung ist. Such dir doch mal ein Arbeitslosen-Forum, da erfährst du sicher mehr.
Fantastisch, danke :)