Betreuer vom Jugendamt (wegen Familienverhältnissen) kümmert sich um gar nichts..?

7 Antworten

Die Aufgabe des Betreuers ist, Dir zusagen was Du zu tun hast, damit Du selbstständiger wirst, nicht Dich in Unselbstständigkeit zu halten!

zur Wohnungssuche , jede Ablehnung solltest Du nutzen, bei der nächsten "Wohngsbewerbung" freundlicher, gepflegter und vertrauensvoller aufzutreten. Denn eine  Vermietung wird auch danach entschieden, wie sympatisch der Mieter ist :)) somit liegt der Erfolg natürlich in Deiner Hand!

Natürlich kannst Du Dich beim zuständigen Gericht beschweren. Allerdings wird Deine Beschwerde kein Gehör finden denn der gesetzliche Betreuer soll Dich ja darin fördern selbständiger zu werden und nicht Dir alle Aufgaben abnehmen. Eine Wohnungssuche liegt zudem nicht im Aufgabenbereich einer gesetzlichen Betreuung. Ausnahmen mag es geben. Diese werden dann aber ausdrücklich in der Betreuerbestellung auch aufgeführt. 

Dein Argument, Du würdest am Telefon immer gleich abgewiesen, ist nicht stichhaltig. Du kannst einem Vermieter durchaus nachweisen dass die Mietzahlung gesichert ist. Wäre ich Vermieterin und mir würde schon am Telefon ein Mensch vorjammern und sich aufführen wie ein kleines Kind, ich würde auch absagen. Wer mir aber erklärt er oder sie habe einen Wohnberechtigungsschein und damit die Zusage der Kostenübernahme durch entsprechende staatliche Stelle, den nehme ich doch gerne. Eine Arbeitsstelle ist schnell verloren, eine solche Kostenübernahmezusage nicht. Ich habe schon zahlreiche Inserate gesehen wo ausdrücklich dabei stand nur mit Wohnberechtigungsschein, habe bei Haus & Grund erfahren dass es manche Vermieter gibt die nur an solche Menschen vermieten und so fort. Wenn Du Dich selbst diskriminierst so kann kein Mensch auf der Welt für Dich die Aufgabe übernehmen aus dieser Diskriminierung heraus kommen zu WOLLEN. 

Mehr als Tipps kann er Dir nicht geben. Denn ein gesetzlicher Betreuer ist nicht dazu da Alltagsaufgaben zu übernehmen. Eine Wohnungssuche gehört zu den Alltagsaufgaben. Schaue nach für welche Aufgaben er genau bestellt ist. Wenn nicht ausdrücklich in der Betreuerbestellungsurkunde stehlt dass er für Dich eine Wohnung suchen soll ist es Deine Aufgabe. 

Du nutzt das Wort Betreuer, ist das ein gesetzlicher Betreuer oder einfach ein Mensch der als z.B. ISE Mitarbeiter für deine Unterstützung da ist. Das wären total unterschiedliche Dinge.

Ein gesetzlicher Betreuer ist nicht dafür zuständig irgendwas für dich zu organisieren. Es kommt drauf an für welche Anteile er die Betreuung hat, je nach dem muss er Anträge stellen oder Unterschriften leisten. Mehr aber nicht.

Ein ISE Mitarbeiter hat weitreichendere Aufgaben. Dieser müsste dich dazu befähigen, dass du dein Leben selbst in die Hand nehmen kannst. Das heißt, mit dir zusammen zu Ämtern zu gehen, dich zu unterstützen Anträge zu stellen und alle Unterlagen zusammenzusuchen, dich zu coachen wie man eine Wohnung findet, ... Aber er ist nicht zuständig ohne dich die Wohnung zu finden. Das musst schon du tun. Ggf wäre es aber sinnvoll, wenn er dich begleitet.

Auch dieser Betreuer hat einen Vorgesetzten. Beschwer Dich, schildere, dass Du keine Unterstützung bekommst und er sich nicht an der Wohnungssuche beteiligt. Das ist klar, dass Du abgewiesen wirst, Du bist ein junger Mann ohne Einkommen. Dafür wird einem ja ein Betreuer zur Seite gestellt, dass er solche Dinge für einen regelt. Wie gesagt, beschwer Dich bei seinem nächsten Vorgesetzten, in diesem Falle beim Jugendamt? lg Lilo


Naja,ein wenig unterstützung sollte er schon geben. Rede doch mal mit Deinem Betreuer,sag ihm,Du fühlst Dich alleine gelassen und hilflos!